Baubetrieb/Bauunternehmen

Fachunternehmer im Baugewerbe

In der Bauwirtschaft werden als Fachunternehmer jene Bauunternehmen und vor allem Bauhandwerksbetriebe im Baunebengewerbe angesehen, die Bauleistungen handwerklich betrieben realisieren. Sie führen in der Regel kleinere bis mittlere Bauaufträge sowie solche des Ausbaus aus. In der Baupraxis werden aber auch Unternehmen des Bauhauptgewerbes, die industriell fertigen sowie spezielle Leistungssparten (beispielsweise Spezialtiefbau) bedienen, als Fachunternehmer angesehen.
Fachunternehmer werden meistens als Kooperationspartner von größeren Bauunternehmen des Schlüsselfertigbaus (SF-Bau), Generalunternehmern (GU) und Hauptunternehmern (HU). Dann fungieren die Fachunternehmer praktisch als Nachunternehmer (NU). Für die vertragliche Beauftragung von Leistungen der Facharbeiter beispielsweise durch Schlüsselfertigbau wurden durch den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB) Muster-Vertragsformulare entworfen, aktualisiert zum Stand: Jahr 2017 (vorher Stand: Jahr 2009) herausgegeben zur Anwendung im Sinne des § 14 BGB empfohlen. Im Einzelnen betrifft es folgende Muster-Formulare:
FSB 2017-2:Beauftragung Nachunternehmer,
FSB 2017-3.1:Verhandlungsprotokoll/Nachunternehmervertrag (Sitz Inland),
FSB 2017-3.2:Verhandlungsprotokoll/Nachunternehmervertrag (Sitz Ausland).
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