Buchhaltung / Rechnungswesen

Gerätepark-Abrechnung

Der Gerätepark, auch oft als Abteilung Baumaschinen und Geräte bezeichnet, gilt in einem Bauunternehmen in der Regel als Hilfsbetrieb bzw. in der Abrechnung als Hilfskostenstelle. Entweder werden die betriebseigenen Leistungsgeräte (z. B. Bagger) und die Bereitstellungsgeräte (z. B. Krane) auf einer gemeinsamen Kostenstelle oder auf getrennten Kostenstellen erfasst. Die Belastung der Baustellen erfolgt ebenfalls über Verrechnungssätze für die Zeit von der Anlieferung auf der Baustelle bis zur Freimeldung durch den Bauleiter.
Gerätepark-Abrechnung
Bild: © f:data GmbH
Als Grundlage für die Verrechnung können herangezogen werden:
  • entweder Verrechnungssätze für Gerätekosten pro Einsatzstunde, -tag bzw. -monat gemäß der Baugeräteliste (BGL) 2020 als Summe aus Abschreibung (AfA), Verzinsung und Reparaturentgelt, z. B. für Kraneinsatz, oder
  • Leistungsverrechnungssätze pro Einsatzstunde einschließlich der anteiligen Maschinistenlöhne sowie Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe, z. B. für Frontlader, Bagger, LKW.
Grundsätzlich sollen die verrechneten Entgelte des Geräteparks die angefallenen Kosten decken. Der Gerätepark muss keinen Gewinn oder Verlust erbringen. Ein Gewinn würde bedeuten, dass letztlich den empfangenden Baustellen z. B. zu hohe Kosten zugeordnet werden und das Ergebnis der Baustellen geschmälert würde.
Wird auf einer Hilfskostenstelle längere Zeit ein Gewinn oder Verlust ausgewiesen, müsste der innerbetriebliche Verrechnungssatz für diese Hilfsleistung verändert werden. Letzten Endes haben stets die Baustellen als die primären Kostenverursacher die innerbetrieblich erbrachten Leistungen zu übernehmen, denn die werden für die Baustellen erbracht. Der Erlös für die Bauleistungen wird auf der Baustelle erzielt, entsprechend auch das Ergebnis für das Bauunternehmen.
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