Bauplanung

Grünordnungsplan

Die Grünordnungsplanung umfasst die Grünflächenplanung und ist Bestandteil der Landschaftsplanung. Spezielle Aussagen zu den zu erbringenden Leistungen bei der Planung und deren Honorierung trifft der Abschnitt 2 im Teil 2 sowie die Anlagen 5 und 9 in der HOAI 2013 (in Kraft seit 17. Juli 2013).
Die Grundleistungen nach HOAI sind in 4 Leistungsphasen zusammengefasst, wofür die folgenden Prozentsätze nach Leistungsphasen für die Bewertung der Honorare maßgebend sind:
• Leistungsphase 1(Klären der Aufgabenstellung)=3 %
• Leistungsphase 2(Ermitteln der Planungsgrundlagen)=37 %
• Leistungsphase 3(Vorläufige Fassung)=50 %
• Leistungsphase 4(Abgestimmte Fassung)=10 %
Die jeweiligen Grundleistungen sind nach den Leistungsphasen in der Anlage 5 der HOAI aufgeführt, weiterhin ggf. zu vereinbarende Besonderen Leistungen nach HOAI für Freianlagen in der Anlage 9. Diese Honorare können frei vereinbart werden. Dabei ist aber stets die Wirtschaftlichkeit der Leistung zu beachten.
Die Honorare für die Planung der Freianlagen werden in § 29 HOAI mit Mindest- und Höchstsätzen nach den Honorarzonen I bis III ausgewiesen. Das Honorar für Grundleistungen bei Grünordnungsplänen ist nach der Fläche des Planungsgebiets in Hektar und nach der Honorarzone zu berechnen. Welchen Honorarzonen die einzelnen Grundleistungen zuordenbar sind, richtet sich nach den Bewertungsmerkmalen in § 29 Abs. 3 HOAI, beispielsweise nach der Topographie, Flächennutzungen, ökologischen Verhältnissen u. a.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Grünordnungsplan"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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