HOAI

Leistungsbilder nach HOAI

Leistungsbilder nach HOAI
Bild: © f:data GmbH
Ein Leistungsbild sagt über die planerischen Tätigkeiten im Rahmen der Bauplanung aus. Bei vereinbarten Architekten- und Ingenieurleistungen auf Grundlage der HOAI 2021 (als Preisrecht) wird in § 3 Abs. 1 der HOAI ausgesagt, dass die als Grundleistungen nach HOAI im Allgemeinen erforderlichen Leistungen eines Auftrags regelmäßig im Rahmen von Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen in Leistungsbildern erfasst werden und auszuführen sind. Neben Grundleistungen können auch Besondere Leistungen nach HOAI vereinbart werden, auch für Leistungsbilder, denen sie nicht zugeordnet sind, soweit sie dort keine Grundleistungen darstellen.
Die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlichen Planungsleistungen werden in den Teilen 2 bis 4 und in der Anlage 1 (Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen) der HOAI in folgenden Leistungsbildern erfasst:
  • Flächennutzungsplan,
  • Bebauungsplan,
  • Landschaftsplan,
  • Grünordnungsplan,
  • Landschaftsrahmenplan,
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan,
  • Pflege- und Entwicklungsplan,
  • Besondere Leistungen zur Flächenplanung,
  • Gebäude und Innenräume,
  • Freianlagen,
  • Ingenieurbauwerke,
  • Verkehrsanlagen,
  • Tragwerksplanung,
  • Technische Ausrüstung.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Leistungsbilder nach HOAI"

Auszug im Originaltext aus VDI 6203 (2017-05)
Diese Richtlinie dient der Einstufung der Schwierigkeit von Fassadenplanungen. Die Richtlinie zeigt Planungsanforderungen mittels Planungskriterien im Hinblick auf deren Schwierigkeitsgrad unter Nutzung einer Zuordnungsmatrix auf. Der Nutzer wird hie...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere