HOAI

Besondere Leistungen nach HOAI

Besondere Leistungen nach HOAI
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Im Rahmen von Leistungen zur Bauplanung können "Besondere Leistungen" nach den Aussagen in § 3 Abs. 3 in der HOAI neben Grundleistungen nach HOAI vereinbart werden. Sie werden in der HOAI in den Anlagen differenziert für die einzelnen Leistungsbilder nach HOAI wie Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke u. a. bis hin zur Technischen Ausrüstung in den Anlagen 2 bis 15 in der HOAI aufgeführt, wobei die Aufzählung nicht als abschließend zu betrachten ist. Sie können auch für die Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI, denen sie nicht zugeordnet sind, vereinbart werden, soweit sie keine Grundleistungen darstellen.
Der Ausweis erfolgt tabellarisch neben den Grundleistungen für die einzelnen Leistungsphasen.
Besondere Leistungen im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ in Anlage 10 der HOAI sind beispielsweise:
  • Standortanalyse in der Leistungsphase 1,
  • Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Leistungsphase 2,
  • Fortschreiben von Raumbüchern in der Leistungsphase 3,
  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung in der Leistungsphase 4,
  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung in der Leistungsphase 5,
  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung in der Leistungsphase 6,
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten in der Leistungsphase 7,
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes in der Leistungsphase 8,
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Mängelanspruchsfrist in der Leistungsphase 9.
Die Honorare für Besondere Leistungen können frei vereinbart werden. Dabei ist aber stets die Wirtschaftlichkeit der Leistung zu beachten.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Besondere Leistungen nach HOAI"

Auszug im Originaltext aus VDI 3814 Blatt 2.1 (2019-01)
Ein GA-Lastenheft stellt die Anforderungen des AG hinsichtlich Bedarf, Nutzung, Liefer- und Leistungsplanung dar und wird sinnvollerweise im Rahmen der Bedarfsplanung oder parallel dazu erstellt. Die Ergebnisse einer Bedarfsplanung sind sinnvollerwei...
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Auszug im Originaltext aus VDI/GVSS 6202 Blatt 1 (2013-10)
Personen, die als Schadstoffgutachter und/oder Sanierungsplaner tätig sind, müssen eine mindestens dreijährige Erfahrung auf dem Gebiet der Schadstofferkundung und -sanierung aufweisen und zusätzlich über einen Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss ...
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Auszug im Originaltext aus VDI 6203 (2017-05)
Diese Richtlinie dient der Einstufung der Schwierigkeit von Fassadenplanungen. Die Richtlinie zeigt Planungsanforderungen mittels Planungskriterien im Hinblick auf deren Schwierigkeitsgrad unter Nutzung einer Zuordnungsmatrix auf. Der Nutzer wird hie...
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Auszug im Originaltext aus VDI 6004 Blatt 3 (2009-05)
Für die Anwendung dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffe:Aufzug der Kategorie 0 Aufzug, der so gestaltet ist, dass er den grundlegenden Anforderungen von EN 81-1 oder EN 81-2 entspricht. [EN 81-71]Anmerkung: Die EN 81 ist eine Typ-C-Norm (pr...
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Auszug im Originaltext aus VDI 2552 Blatt 1 (2020-07)
Die Projektvorbereitung umfasst den Zeitraum von der Projektidee bis zum Start der konkreten Planung. Ausgangspunkt ist eine genaue Definition des AG-seitigen Bedarfs. Hierfür sollte eine Bedarfsplanung nach DIN 18205 durchgeführt werden. Dabei werde...
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Auszug im Originaltext aus VDI 6026 Blatt 1 (2022-08)
Die Dokumentationstabellen stellen eine ganzheitliche Übersicht von Unterlagen zum Planen, Bauen und Betreiben von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung dar.Die Angaben zu den notwendigen Dokumentationsunterlagen werden in Abhängigkeit von den Ge...
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