HOAI

Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist Bestandteil der Flächenplanung. Aussagen zur Landschaftsplanung werden im Teil 2 der HOAI (2021) getroffen. Der Landschaftsplanung untergeordnet sind die Leistungsbilder nach HOAI – jeweils mit Bezug auf §§ der HOAI – zum:
Spezielle Verweise erfolgen zu den zu erbringenden Grundleistungen nach HOAI für die Leistungsbilder der Landschaftsplanung in den einzelnen Leistungsphasen mit unterschiedlich hohen Anteilen als Prozentsätze zu HOAI-Honoraren. Sofern die Honorarbewertung und -abrechnung nach HOAI vereinbart wird, gelten die in den Honorartafeln angegebenen Werte in Honorarspannen zwischen einem unteren und oberen Betrag als "Orientierungswerte", ausgewiesen zu den verschiedenen Honorarzonen nach HOAI I bis III in Abhängigkeit von den jeweiligen Flächen in Hektar in den §§ 28 bis 32 in der HOAI (2021).
Park an der Ilm in Weimar, nach einer Landschaftsplanung von Johann Wolfgang von Goethe
Park an der Ilm in Weimar, nach einer Landschaftsplanung von Johann Wolfgang von Goethe Bild: © f:data GmbH
Für Honorare als Vergütung für die Leistungen zur Landschaftsplanung gelten nicht mehr Mindest- und Höchstsätze, da sie mit dem EU-Recht nicht vereinbar sind. Folglich dürfen sie nicht mehr verbindlich vorgegeben werden, näher erläutert unter HOAI-Honorarsätze für Grundleistungen. Zur Anwendung der HOAI nach dem EuGH-Urteil galt in der Zeit bis Ende 2020 ein Erlass des BMI vom 5. August 2019 . Grundsätzlich kann künftig nach HOAI (2021) das Honorar frei in Textform vereinbart werden. Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, gilt für Grundleistungen nach § 7 Abs. 2 HOAI (2021) der jeweilige Basishonorarsatz nach HOAI (als unterer Wert in der Honorartafel) als vereinbart.
Welche Leistungen als Besondere Leistungen nach HOAI vereinbart werden können, wird in der Anlage 9 zur HOAI angeführt, beispielsweise:
  • Rahmensetzende Pläne und Entwicklungskonzepte,
  • Städtebaulicher Entwurf im Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs,
  • Erstellen digitaler Geländemodelle,
  • Erarbeiten des Umweltberichtes,
  • Kartieren von Biotoptypen u. a.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Landschaftsplanung"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 277-3 (2005-04)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
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