Bauwirtschaft/Volkswirtschaft

IHK - Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammer (Kurzbezeichnung IHK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Pflichtmitglieder sind die jeweils in einem Kammerbezirk tätigen Gewerbebetriebe, die zur Gewerbesteuer veranlagt werden. In der Bauwirtschaft betrifft es alle industriell fertigenden und somit zur Bauindustrie zählenden Bauunternehmen des Bauhauptgewerbes. Demgegenüber ist für die Bauhandwerksbetriebe eine Mitgliedschaft nicht zwingend, sondern freiwillig. Bauhandwerksbetriebe, vorrangig aus dem Ausbaugewerbe, sind in der Regel Mitglieder in der Handwerkskammer.
An die Pflichtmitgliedschaft in der IHK ist zugleich die Beitragspflicht gebunden, folglich auch ein von Bauunternehmen zu leistender Beitrag an die IHK bei Mitgliedschaft. Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im veröffentlichten Beschluss vom 12. Juli 2017 bestätigt, den Sachverhalt in seiner Pressemitteilung 67/2017 vom 2. August 2017 erläutert und diesbezügliche Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.
Nach Auffassung des BVerfG sind die Regelungen zur Pflichtmitgliedschaft geeignet, den Zweck in der Verbindung von Interessenvertretung, Förderung und Verwaltungsaufgaben zu erreichen und dafür Beiträge zu erheben. Sowohl die Beitragserhebung als auch die Pflichtmitgliedschaft greifen in die allgemeine Handlungsfreiheit (nach Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz) ein und bekräftigen nicht die Vereinigungsfreiheit.
Die Belastung der Unternehmen mit den gestaffelten Beiträgen wird als nicht schwer wiegend angesehen.
Bauprofessor-Redaktion
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