Bauwirtschaft/Volkswirtschaft

Bauindustrie

Wer gehört zur Bauindustrie?

Die Bauindustrie ist Teil der Bauwirtschaft. Zur Bauindustrie gehören überwiegend die Bauunternehmen des Bauhauptgewerbes, d. h. Unternehmen des Roh-, Tief-, Ingenieur-, Verkehrs- und Spezialbaus einschließlich der Instandsetzung und Unterhaltung bestehender Gebäude und baulicher Anlagen.
Bauindustrie
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Bauindustrie laut Bauberichterstattung

Nach der Bauberichterstattung sind zugehörig zur Bauindustrie speziell die Gruppen 41 bis 43 im Abschnitt F nach Klassifikation bzw. Statistik der Wirtschaftszweige auf Grundlage der Ausgabe 2008 (WZ 2008) für das Baugewerbe.

Verbände der Bauindustrie

Bauunternehmen der Bauindustrie sind:
Im Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen organisierte Unternehmen können sich beispielsweise von ihrem Verband zur Vorlage bei Bauausschreibungen öffentlicher und privater Auftraggeber unverbindlich bescheinigen lassen, dass sie zur Bauindustrie zugehörig sind.

Abgrenzung der Bauindustrie vom Bauhandwerk

Schwierigkeiten bereitet manchmal die Abgrenzung zu Baubetrieben des Bauhandwerks, die nach der Handwerksordnung in der Handwerksrolle einzutragen und zugehörig zur Handwerkskammer sind. Dieser Eintragung bedürfen nicht die Unternehmen der Bauindustrie.
Als allgemein für die Bauindustrie bestimmende Merkmale für eine Abgrenzung zum Bauhandwerk könnten angesehen werden:
  • meistens mittelgroße und große Bauunternehmen, weniger kleine Betriebe,
  • Ausführung von Bauaufträgen oft als General- bzw. Hauptunternehmer (HU) und Einbindung von Nachunternehmern (NU),
  • Ausführung der Bauleistungen zu sehr unterschiedlichen Leistungsbereichen,
  • Einsatz von vielen Fachleuten, sodass die handwerkliche Qualifikation eines Meisters für den Unternehmer entbehrlich ist,
  • Bauausführung verbunden oft auch mit Vorfertigung und Einsatz von großen Baumaschinen und Geräten.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauindustrie"

Dachdecker-Regel
Ausgabe 2016-12
Diese Regel gilt für die Planung und Ausführung von Abdichtungen nicht genutzter Dachflächen, einschließlich extensiv begrünter Dachflächen, genutzter Dach- und Deckenflächen, z.B. intensiv begrünte Flächen, Terrassen, Dächer mit Solaranlagen, Balkon...
- Dachdecker-Fachregel im Originaltext -

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