VOB A

Präqualifizierungsverzeichnis

Präqualifizierte Bauunternehmen

Als Präqualifizierungsverzeichnis wird synonym auch die "Liste präqualifizierter Bauunternehmen (PQ-Liste)"als amtliches Verzeichnis PQ-VOB bezeichnet und unter dem Link ergänzend erläutert. Die Liste ist allgemein zugänglich und im Internet aufrufbar. Auftraggeber – vorwiegend öffentliche Auftraggeber – können Eintragungen vorrangig zur Eignung von Bauunternehmen als Bieter für öffentliche Bauausschreibungen sowohl national im Unterschwellenbereich als auch im Oberschwellenbereich (bei Erreichen der Schwellenwerte) direkt abrufen.
Die Aufnahme in die Liste erfolgt nach einem vorher durchgeführten Präqualifikationsverfahren (PQ-Verfahren) nach VOB. Bei öffentlichen Bauaufträgen können die Bauunternehmen ihre Eignung praktisch auftragsunabhängig nachweisen. Das ist eine Entlastung und von Vorteil sowohl für die Bauunternehmen als auch für die Vergabestellen.

Aussagen des Präqualifizierungsverzeichnisses

Das Präqualifizierungsverzeichnis nach PQ-VOB bietet zuverlässigste Aussagen. Für die zugrundeliegenden und hinterlegten Angaben, Nachweise und Eigenerklärungen gilt die Vermutung der Richtigkeit. Sie dürfen lediglich aus einem begründeten Anlass angezweifelt werden. Ergänzende Angaben und zusätzliche Bescheinigungen kann ein Auftraggeber aber durchaus noch anfordern.

Präqualifizierungsdatenbank zur Präqualifikation – VOL

Für Liefer- und Dienstleistungen auf Grundlage der VOL erfolgt die Präqualifikation - VOL. Die Präqualifizierung nehmen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen (PQ-Stellen) vor, die hierüber bundesweit eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ-Datenbank) führen. Die PQ-Datenbank ist im Internet ebenfalls allgemein zugänglich.
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