VOB A

Präqualifikation - VOL

Für Leistungen, die keine Bauleistungen darstellen, werden die Bedingungen für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern in der VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) geregelt. Für Nachweise über die Eignung von Anbietern kann auch die Präqualifikation (ähnlich der Präqualifikation - VOB) herangezogen werden. Dafür gibt es seit 2009 ebenfalls ein bundeseinheitliches Präqualifizierungsverfahren für Aufträge aus Lieferungen und Leistungen.
Das Präqualifizierungsverfahren ist dezentral nach Bundesländern organisiert. Die Präqualifizierung nehmen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen (PQ-Stellen) vor. In Berlin erfolgt die Präqualifizierung durch die Senatsverwaltung. Die Unternehmen reichen einmal im Jahr Daten und vorgesehene Dokumente an eine PQ-Stelle. Nach positiver Prüfung übermitteln die PQ-Stellen die dezentralen Daten tagesaktuell an die bundesweit geführte Präqualifizierungsdatenbank (PQ-Datenbank). Die PQ-Stellen arbeiten nach einer bundeseinheitlichen Arbeitsrichtlinie. Die PQ-Datenbank ist im Internet allgemein zugänglich.
Die Vornahme durch die IHK ist dadurch begründet, dass die Leistungen nach VOL vorrangig von den Mitgliedern der IHK und Handwerkskammern erbracht werden. Darüber hinaus wenden einzelne Auftraggeber eigene Zertifizierungsverfahren an, z. B. die Deutsche Bahn AG.
Die Präqualifizierungsnachweise ersetzen in der Regel Einzelnachweise und sind von den öffentlichen Auftraggebern anzuerkennen, im Allgemeinen auch aus anderen Bundesländern.
Bei öffentlichen Bauaufträgen sind Preisverhandlungen sowie auch Verhandlungen über Änderungen zum Angebot bei nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich nach § 15 Abs. 3 im Abschnitt 1 der VOB Teil A nicht statthaft. Eine Ausnahme ist nur für Nebenangebote und solche auf Grundlage eines Leistungsprogramms (LP) vorgesehen, wenn unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs daraus sich ergebende Preisänderungen erforderlich machen.
Analoge Regelungen gelten für öffentliche Bauaufträge:
  • bei EU-weiten Ausschreibungen im offenen und nicht offenen Verfahren bei Erreichen der Schwellenwerte nach § 15 EU Abs. 3 im Abschnitt 2 sowie
  • bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach § 15 VS Abs. 3 in der VOB/A im nicht offenen Verfahren, aber ebenfalls mit Ausnahme bei Nebenangeboten oder Angeboten nach Leistungsprogramm (LP), sofern Änderungen nötig sind.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Präqualifikation - VOL"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 16310 (2013-05)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 16310 (2013-05)
Für die Anwendung dieses Dokumentes gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Bewertung Begutachtung Beurteilung laufender Prozess der Erfassung, Analyse und des Widerspiegelns von Belegen, um sachkundige und konsistente Urteile (über die Qualität einer Die...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere