Bauberichterstattung / Statistik

Inlandsumsatz nach Bautenarten

Der Umsatz eines Bauunternehmens wird in der Bauberichterstattung gegenüber den Landesämtern für Statistik nach unterschiedlicher Gliederung abgefragt, so auch zum Inlandsumsatz der zu errichtenden Bauten im Berichtsmonat von Betrieben im Bauhauptgewerbe ab 20 und mehr Beschäftigten jeweils bis spätestens 10 Tage nach Ende des Kalendermonats.
Die Berichterstattung erfolgt im Formblatt "MBB - Monatsbericht Bauhauptgewerbe " nach folgenden Arten der zu errichtenden Bauten und Auftraggeber:
  • Wohnungsbau,
  • gewerblicher und industrieller Hochbau, landwirtschaftlicher Bau,
  • Hochbauten für Organisationen ohne Erwerbsbetrieb (z. B. Kirchen, Vereine, Verbände u. a.),
  • Hochbauten für Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Länder, Gemeinden u. a.),
  • gewerblicher und industrieller Tiefbau (ohne Straßenbau),
  • sonstiger Tiefbau (ohne Straßenbau) für Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Maßgebend für die Zuordnung ist die überwiegende Zweckbestimmung. Grundsätzlich ist bei den Bauten von einem Endbauwerk auszugehen und es ist nicht in einzelne Bauvorgänge zu unterteilen. Liegen Großprojekte vor, die von mehreren Bauunternehmen als Teillose vergeben und ausgeführt werden, sind alle Teilaufträge der selben Bauart zuzuordnen. Sofern die Bauausführung an einen Nachunternehmer vergeben wurde, der für einen Dritten als Auftraggeber die Ausführung vornimmt, sind die Angaben nach Möglichkeit der zutreffenden Endbauart zuzuordnen.
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