Jahresabschluss / HGB

Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft ist mit Bezug auf § 264 d Handelsgesetzbuch (HGB) kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat.
Eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gilt stets als eine "große Kapitalgesellschaft ", und zwar unabhängig davon, ob den Umfängen nach die Größenkriterien für eine große Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 3 HGB erreicht sind.
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