Versicherung

Kautionsversicherung

Anliegen einer Kautionsversicherung ist es, Ansprüche von Gläubigern aus für sie erbrachten Lieferungen und Leistungen abzudecken. Der Kautionsversicherer bürgt für den Versicherungsnehmer als Hauptschuldner gegenüber dem Begünstigten als Versicherter für ein Schuldverhältnis zwischen Hauptschuldner und Begünstigtem. Den Versicherungsvertrag schließt der Hauptschuldner mit dem Kautionsversicherer ab. Daraufhin übergibt der Kautionsversicherer einem Dritten als Begünstigtem eine Bürgschaft bzw. sichert ihm eine Garantie zu.
In der Bauwirtschaft nutzen Bauunternehmen Kautionsversicherer für die Erteilung von Bürgschaften gegenüber ihren Bauherrn bzw. Auftraggebern, vorrangig für:
als Formen der Sicherheit für den Auftraggeber, bei Öffentlichen Auftraggebern mit Bezug auf die Anforderungen im § 17 der VOB, Teil B.
Bei Sicherheitsleistung durch Bürgschaft ist jedoch Voraussetzung, dass der Auftraggeber den Bürgen auch als tauglich anerkennt. Diesbezüglich kann der Auftraggeber seine Anforderung gegenüber dem Auftragnehmer stellen, so beispielsweise bei öffentlichen Bauaufträgen unter Verwendung der Vordruckformulare aus dem Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017), und zwar:
  • Formular 421 für eine Vertragserfüllungsbürgschaft,
  • Formular 422 für eine Mängelansprüchebürgschaft,
  • Formblatt 423 für eine Abschlagszahlungs- und Vorauszahlungsbürgschaft.
Das Formblatt 422 ist unter Mängelansprüchebürgschaften als Muster dargestellt.
Welche Kautionsversicherer als solche zugelassen sind und für Bürgschaften durch Bauunternehmen herangezogen werden können, ist aus der Liste der in der EU zugelassenen Institutionen zu entnehmen, einsehbar unter www.bafin.deunter dem Suchbegriff „Liste der zugelassenen Kreditinstitute“. Die dort angeführten Kautionsversicherer können von vornherein bei einem VOB-Vertrag nach § 17 Abs. 4 VOB/B als tauglich anerkannt angesehen werden. In anderen Fällen müsste der Auftragnehmer den Nachweis erbringen, dass der Bürge als tauglich anzusehen ist.
Bekanntester Kautionsversicherer für Bauunternehmen ist die VHV Kautions-AG in Hannover. Günstige Konditionen bietet sie vor allem für Bauunternehmen, die als Mitglied im Deutschen Bauindustrieverband und Baugewerbeverband organisiert sind.
Vom Auftraggeber sind bei einer Prüfung objektive Maßstäbe anzulegen. Zu den zugelassenen Instituten zählen neben den Kautionsversicherern vordergründig die Sparkassen, die Bürgschaftsbanken der Länder und die Kreditinstitute in der Europäischen Gemeinschaft. Sie erteilen Bürgschaften im Rahmen der von den Bauunternehmen mit den Kreditinstituten vorher vereinbarten Avalkredite.
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