Rechtsformen/ ARGE

Kooperationsformen

Die in der Bauwirtschaft gewählten Kooperationsformen sind vielschichtig und von großer Zahl. So werden unterschieden:
  • Branchen- oder Firmenkooperationen
  • kartellfreie oder gesetzlich legalisierte Kartell-Kooperationen
  • horizontale, vertikale oder komplementäre Kooperationen
  • Kooperationen niederer oder höherer Intensität, nach der Zielsetzung als Zusammenarbeit bei der
    • Beschaffung der Auswertung von Informationen
    • Organisation und Realisierung des Einkaufs
    • Produktion bzw. Bauausführung
    • Durchführung des Vertriebs
    • Forschung und Entwicklung
Innerhalb der angeführten Formen sind Mischformen möglich und in der Regel in der Baupraxis anzutreffen.
Eine Bauhandwerker-Kooperation wird im Normalfall auf unbestimmte Zeit für einen abgegrenzten Absatzraum als freiwilliger Zusammenschluss von vorwiegend kleinen Bauunternehmen und Bauhandwerkern des Ausbaugewerbes organisiert, und zwar mit eindeutig fixierter Zielsetzung und klar festgelegten vertraglichen Regelungen.
Die unbestimmte Zeitdauer bedeutet Wettbewerbsbeschränkungen untereinander, demgegenüber wird die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zeitlich nur für einen bestimmten Bauauftrag abgeschlossen.
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