Als Schwerpunkte der Kostenanalyse nach Baustellen sollten untersucht werden:
- Kostenabweichungen im Plan-/Soll-Ist-, Zeit- und Ortsvergleich
- Zuschlagsätze und Verrechnungsbasen der Gemeinkosten, auch für die Rückkopplung von Aussagen für künftige Angebotskalkulation
- kostenseitige Auswirkungen der Konzentration des Bauens, die ebenfalls wesentlich Umfang und Verhalten der Gemeinkosten beeinflussen werden
Für Baustellen sollte zunächst geprüft werden, ob die Gesamtkosten zwischen Plan bzw. Soll und Ist abweichen. Danach sind die unmittelbaren Herstellkosten zu untersuchen und festzustellen, bei welchen Kostenarten Abweichungen vorliegen. Danach kann die Analyse der Zuschlagsätze und -basen nachweisen, ob die erfolgte Umlage der Gemeinkosten im Ist berechtigt ist. Dabei ist zu prüfen, ob eine Abweichung zwischen Plan- und Ist-Zuschlagsatz aus einer analogen Abweichung in den Gemeinkosten verursacht wurde.
Die Ursache kann aber auch in einer Abweichung in der Verrechnungsbasis begründet sein, die dann weiter zu analysieren wäre.
Die Konzentration des Bauens auf den Baustellen wird auch den Umfang und das Verhalten der Gemeinkosten beeinflussen. Für das Bauunternehmen sollte von Interesse sein, die kostenseitigen Auswirkungen des Grades der Baukonzentration und die Einhaltung ihrer geplanten Struktur (Anzahl der Baustellen, Bauwerke, Sortimente und Bauarbeiten) zu prüfen. Als Maßstab und Grundlage kann die eigene Bauleistung im Wertausdruck dienen.
Mengeneinheiten werden die örtliche Baukonzentration nur unvollkommen ausdrücken, da stets Unterschiede zwischen den Bauwerken bestehen. Deshalb sollte die eigene Bauleistung der Baustelle zu den gesamten Gemeinkosten der Baustelle und differenziert zu den Kosten der Baustellenausstattung sowie den anteiligen Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) ins Verhältnis gesetzt werden. Bei der Kostenanalyse ist es weder möglich noch aus Wirtschaftlichkeitsgründen zweckmäßig, für jede festgestellte Abweichung eine Analyse durchzuführen. Deshalb sollten die ermittelten Abweichungen - nach Schwerpunkten, z. B. mittels einer ABC-Analyse, geordnet und/oder
- an einer vorher festgelegten Toleranz bzw. Größenordnung (bench-mark)
gemessen werden. Andererseits wäre eine Analyse auch erst dann durchzuführen, wenn die Abweichung festgelegte Toleranz für Kostenanalysen überschreitet. Die Größe einer Toleranz sollte in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Umfang der Abweichungen, der betrieblichen Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit, des Umfangs des Untersuchungsfeldes (Betrieb oder Baustelle) und von dem Niveau der Plan- und Soll-Kostenvorgaben jeweils betriebsindividuell geprüft und differenziert nach den Analyseobjekten festgelegt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass Abweichungen von Monatsdaten statistisch belegbar 3,5 mal größer als Abweichungen von Jahresdaten sein können.