Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Herstellkosten

Herstellkosten (HK) sind ein Kostenbestandteil im Kalkulationsschema der Baupreisbildung. Sie setzen sich als Summe betriebswirtschaftlich zusammen aus den:
Als "unmittelbare Herstellkosten" werden - wie beispielsweise in der Überschrift zu Tz. 2 in den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 und 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) - dabei nur die Einzelkosten der Teilleistungen angesehen, eben als unmittelbar im Bauprozess anfallende und direkt ermittelte Kosten. Bei der Endsummenkalkulation werden neben den EKT auch noch die BGK direkt für den speziellen Bauauftrag kalkuliert.
Auf ihrer Basis werden danach bei diesem Kalkulationsverfahren die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W&G) zugeschlagen bzw. verrechnet.
Werden von der Bauleistung bzw. dem Umsatzerlös des Bauauftrags nur die AGK und W&G abgezogen, repräsentiert diese Summe die Herstellkosten-Differenz. Sie entspricht in ihrer Aussage einem Deckungsbeitrag (DB) bei mehrstufiger Betrachtung, dargestellt unter Deckungsbeitragsrechnung- mehrstufig.
Die Herstellungskosten in der Kalkulation sind vom Begriff her sowie dem Umfang nach nicht direkt vergleichbar mit den Herstellungskosten, die sich nach § 255 Abs. 2 im Handelsgesetzbuch (HGB) ableiten und für die Bilanzierung des Umlaufvermögens, im Besonderen für die Bewertung von unfertigen Bauleistungen, selbst hergestellten Maschinen und Geräten, von Gebäuden u. a. zugrunde zu legen sind. Wie sie sich voneinander unterscheiden und zusammensetzen, wird unter Herstellungskosten von Bauleistungen und Herstellungskosten von Gebäuden näher betrachtet.
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