Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Gemeinkosten

Gemeinkosten sind indirekte Kosten, die keiner einzelnen Leistung direkt zugeordnet werden können, wie Baustellengemeinkosten und Allgemeine Geschäftskosten.

Was sind Gemeinkosten?

Als Gemeinkosten gelten in der Betriebswirtschaft jene Kosten, die einer Leistung (Teil- bzw. Einzelleistung) oder Kostenstelle nicht direkt zurechenbar sind. Sie werden oft auch als indirekte Kosten bezeichnet.
Im Bauunternehmen zählen zu den Gemeinkosten folgende Kostenkomplexe:
Diesen Kostenkomplexen werden jeweils eine Reihe von Kostenarten zugerechnet.
Baustellengemeinkosten fallen vor allem für die Baustelleneinrichtung (BE) eines Bauvorhabens an. Zum Beispiel sind die Vorhaltekosten für den Turmdrehkran als BE auf der Baustelle nicht direkt einer Teilleistung wie m² / Mauerwerk oder m³ / Betonfundament zuordenbar. Die BGK werden oft danach differenziert, ob sie abhängig oder unabhängig von der Bauzeit und speziell vom Umsatz anfallen.
Allgemeine Geschäftskosten fallen vorrangig für die Leitung und Verwaltung im Bauunternehmen an. Synonym werden sie oft auch als Verwaltungsgemeinkosten bezeichnet. Erfasst werden sie in den Gemeinkostenstellen für den Betrieb.
Erfassung und Abrechnung der Gemeinkosten erfolgen monatlich u. a. in Kostenstellen wie Geschäftsleitung und Bauleitung.
Erfassung und Abrechnung der Gemeinkosten erfolgen monatlich u. a. in Kostenstellen wie Geschäftsleitung und Bauleitung. Bild: © f:data GmbH

Erfassung und Abrechnung von Gemeinkosten

Zu den Kostenstellen der Leitung, Verwaltung und sonstigen Gemeinkosten zählen in einem Bauunternehmen mindestens die Kostenstellen:
In den Kostenstellen werden die Kosten monatlich erfasst und abgerechnet.
Die folgende Übersicht weist die wichtigsten Kostenarten mit jeweils durchschnittlichen Anteilen an den Gesamtkosten der Kostenstelle aus:
Kto.KostenartBetrag in T-€Anteil in %
61Gehälter (technische und kaufmännische Angestellte) einschließlich Sozialkosten und Gehaltsnebenkosten1.02246,5
626Betriebsstoffe391,8
651Betriebs- und Geschäftsausstattung
– Abschreibungen und Verzinsung1547,0
– Reparaturkosten683,1
– Fremdmieten und -pachten884,0
– Leasingaufwand663,0
661Technische Bearbeitung150,7
662Fremdgehaltskosten (TK)552,5
670Aufwendungen Bürobetrieb1657,5
671Verkehrs- und Reiseaufwendungen512,3
672Werbekosten271,2
673Versicherungs-, Beratungs-, Finanzierungs- und Rechtskosten31514,3
674Beiträge und Gebühren442,0
675Kostensteuern421,9
68Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen221,0
69Sonstige Gemeinkosten271,2
= Gesamtkosten / Geschäftsleitung2.200100,0
./. Verrechnete Kosten der Geschäftsleitung auf empfangende Kostenstellen (auf Basis eines Plan-Zuschlagssatzes)2.150
= Ergebnis (Gewinn: - / Verlust: +)+ 50
In der Kostenstelle Bauleitung werden die gesamten Bauleitungskosten erfasst. In kleineren Baubetrieben und Bauhandwerksbetrieben wird meistens keine gesonderte Kostenstelle geführt. Die Kostenerfassung erfolgt dann mit bei der Geschäftsleitung.
In der Kostenstelle Soziallasten werden sämtliche Sozialabgaben auf die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer und ggf. Poliere erfasst.
Zu berücksichtigen sind:
In der Kostenstelle Werkzeuge und Kleingeräte werden dafür anfallende Geräte sowie deren Reparaturkosten meistens für den Betrieb insgesamt erfasst. Sie fallen im Wesentlichen lohnabhängig an. Auf der Grundlage eines daraus berechneten Zuschlagssatzes erfolgt dann die Belastung der Baustellen als indirekte Verrechnung. Im Mittel liegen die Zuschlagssätze zwischen 2 und 5 %.

Gemeinkosten auf Kostenstellen

Sowohl die BGK als auch die AGK sind auch den produzierenden bzw. leistenden Kostenstellen zuzurechnen. Die Kostenumlage wird allgemein als Gemeinkostenverrechnung bezeichnet. Dies erfolgt indirekt mit Hilfe von Verrechnungs- bzw. Zuschlagssätzen. Diese werden in der Regel im Voraus für das Geschäftsjahr bestimmt und dafür auch geltend für die Belastung der Kostenstellen mit Gemeinkosten.
Als Bezugsbasen für die Gemeinkostenverrechnung der Kostenstelle Geschäftsleitung können dienen:
  • die Gesamtleistung, wobei sich ein Zuschlagssatz im Mittel zwischen 10 % bis 18 % in Abhängigkeit von der Betriebsgröße, von den Bauleistungssparten und dem Kooperationsgrad bestimmen lässt,
  • die produktiven Baustellenlöhne (für gewerbliche Arbeitnehmer und ggf. aufsichtführende Poliere) innerhalb von ca. 50 bis 80 % oder
  • die gesamten Herstellungskosten mit Prozentsätzen von ca. 8 bis 15 %.
Die Verrechnung während des Geschäftsjahres auf der Grundlage eines vorausbestimmten Zuschlagssatzes wird aus der Gegenüberstellung der angefallenen Ist-Kosten zu den verrechneten Gemeinkosten (Gutschriften) in der Regel für die Kostenstelle Geschäftsleitung eine Über- oder eine Unterdeckung, d. h. ein Ergebnis aus der Verrechnung, ausweisen.
In der o. a. Übersicht leitet sich ein indirekter Verlust aus zu niedrig verrechneten Gemeinkosten auf die Kostenstellen ab. Dieses Ergebnis ist bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses zu berücksichtigen.

Gemeinkosten in der Kalkulation

Die bauauftragsbezogene Verrechnung erfolgt in der Regel in Abhängigkeit vom jeweils gewählten Verfahren für die Angebotskalkulation, so bei der:
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Bei der Endsummenkalkulation wird in die Umlage neben den Gemeinkosten auch noch der vorgesehene Anteil von Wagnis und Gewinn (W & G) einbezogen. Die Verrechnung der Gesamtumlage erfolgt dann als Gemeinkostenumlage.
Für die Wahl der Umlagen, nach denen dieser Umlageblock verteilt werden soll, ist ein weiter Spielraum gegeben. Bei der Endsummenkalkulation werden feste Umlagesätze für die Kostenarten (außer Lohn) bestimmt und die Umlage der Restgemeinkosten über den Lohn vorgenommen.
Tipp aus der Praxis

„Die Zuschlags- und Umlagesätze zur Verrechnung der Gemeinkosten in der Kalkulation sollten grundsätzlich betriebsspezifisch und möglichst auftragsindividuell geprüft und festgelegt werden, und zwar unter Berücksichtigung der Bauleistungsstruktur und der Bauleistungssparte wie Hochbau oder Tiefbau des jeweiligen Bauauftrags.“

Über- und Unterdeckung von Gemeinkosten

Die ursprünglich berechneten Einheitspreise können sich durch Nachträge verändern. Das kann auch aus einer daraus vorliegenden Unter- oder Überdeckung der Gemeinkosten, insbesondere der AGK, resultieren.
Rechenbeispiele dazu finden Sie hier:
Treten zu einer Baumaßnahme sowohl eine Unter- als auch eine Überdeckung von Gemeinkosten auf, ist ggf. eine Ausgleichsberechnung bei Nachträgen nach VOB vorzunehmen.

Gemeinkosten als Teil des Deckungsbeitrags

Bestandteile des Deckungsbeitrags (DB) sind neben dem Gewinn vor allem die BGK und AGK als Gemeinkosten. Ausgedrückt wird innerhalb des Deckungsbeitrags der Anteil von BGK und AGK zur Basis der Angebotssumme einer Kalkulation bzw. der ausgeführten Gesamtbauleistung.

Gemeinkosten versus Fixkosten

Fixkosten sind von einer Änderung des wertmäßigen Leistungsumfangs nicht beeinflussbare Kosten. Die meisten Kostenpositionen der betrieblichen AGK können als leistungsinvariant angesehen werden. Das betrifft auch betriebliche Abschreibungen, sofern sie zeitproportional in den Gemeinkosten erfasst werden. Die BGK weisen im Bauunternehmen zu Anteilen einen Fixkostencharakter auf.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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