Kostenarten strukturieren die im Bau entstehenden Ausgaben und schaffen die Grundlage für eine gezielte Kalkulation und Steuerung.
Was sind Kostenarten im Bauprozess?
Bei der Bauausführung fallen im Unternehmen Kosten unterschiedlicher Art nach ihrer Entstehung an. Sie sind einzeln zu erfassen, aufzuzeichnen, zu kontrollieren, auszuwerten und ggf. zu analysieren.
Dabei ist es wichtig, sich Klarheit über die Zusammensetzung der Kosten zu verschaffen und daraus zu erkennen, welche Kostenarten eine wichtige Rolle spielen oder eben von untergeordneter Bedeutung sind. Dabei können sowohl der Baubetrieb als Ganzes als auch die produzierenden Bereiche, namentlich die Baustellen und gegebenenfalls einzelne Bauaufträge, Gegenstand der Auswertung sein. Die Kostenarten stellen zugleich das Bindeglied zwischen den Kostenstellen und Kostenträgern in der Baudurchführung dar. Sie sollen die einmalige und gleichzeitige Kontierung und Abrechnung für verschiedene Zwecke gewährleisten. Betriebliche Erfassung nach Kostenarten
Die Erfassung und Abrechnung der Kostenarten erfolgen in der Kostenartenrechnung. Dabei sollte die Vorgehensweise den spezifischen Anforderungen des Betriebs entsprechen. Sie leiten sich aus handelsrechtlichen und kalkulatorischen Regelungen und Ansprüchen ab, so betrieblich hinsichtlich:
Eine Unterteilung ist sowohl für die betriebliche Kostenrechnung als auch bei der Baukalkulation zweckmäßig. Für die Tiefe der Gliederung nach Kostenarten sind meistens bestimmend:
Kostenarten nach Baukontenrahmen
Für die betriebliche Kostenrechnung im Bauwesen gibt es einen standardisierten Kontenrahmen – den Baukontenrahmen (BKR), herausgegeben von den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft. In der Fassung von 2016 sind die Kostenarten in der Kontenklasse 6 erfasst. Die Kontenklasse 6 unterteilt die Kostenarten detailliert, zum Beispiel in:
Diese Gliederung weist folgende Kostenarten als Konten bis zum 3-Steller der Kontenklasse 6 aus. Zugleich mit Angabe zum Anteil an der Gesamtleistung eines Bauunternehmens nach Kostenarten:

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In der Kontenklasse 7 werden sogenannte neutrale Aufwendungen – allgemein als neutraler Aufwand – aufgeführt. Dies sind Ausgaben, die nicht direkt zur Bauleistung gehören. Der Baukontenrahmen umfasst zugleich auch Kostenartenkonten, wie sie für Unternehmen in der Bauplanung (zum Beispiel Ingenieurbüros) sowie für Bauträger zu verwenden sind. In kleineren und mittelgroßen Bauunternehmen sowie in Betrieben des Bauhandwerks wird häufig der Musterkontenrahmen Bau (MKR-Bau) verwendet. Dort findet sich die Kostenartenübersicht in der Kontenklasse 4. Kostenarten in der Baukalkulation
Als Grundlage für die Baukalkulation werden Kostenarten teils einzeln sowie teils zusammengefasst innerhalb von Kostenkomplexen aufbereitet und ausgewiesen. Kriterium der Zuordnung ist die Art der Zurechnung für ein Bauwerk bzw. den Bauauftrag. Danach umfassen:
Einzelkosten einzelne Kostenarten, die dem Bauwerk unmittelbar bzw. direkt zugeordnet werden können.
Das betrifft die Kostenarten:
Gemeinkosten, die sich nur indirekt dem Bauwerk zurechnen lassen. Sie fallen an:
für den Betrieb insgesamt als Allgemeine Geschäftskosten (AGK), zum Beispiel für die Gehälter der Angestellten, Bürokosten oder Versicherungen.
Die Unterteilung in Einzel- und Gemeinkosten ist verrechnungstechnisch begründet und wichtig bei der Baukalkulation.
Zu beachten sind jedoch formale Abweichungen zwischen der Gliederung der Kostenarten für die Finanzbuchhaltung und die Baukalkulation, zum Beispiel bei:
Lohn- und Gehaltskosten in der Kostengruppe 60 / 61 als Ausweis aller Personalkosten sowohl für gewerbliche Arbeitnehmer als auch für Angestellte. In der Kalkulation werden aber nur die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer als Einzelkosten der Teilleistungen herangezogen, wohingegen die Gehaltskosten der Angestellten zu den Gemeinkosten zählen.
Dafür ist die Kenntnis der Kostenarten wichtig.

Eine exakte Kostenartenerfassung schafft Transparenz im gesamten Bauprozess.
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Kostenstruktur nach Arten
Die Kostenstruktur lässt sich für die einzelnen Kostenarten ermitteln, mit Bezug:
Anschließend sollten die absoluten Anteile der einzelnen Kostenarten dargestellt, einander gegenübergestellt und bewertet werden. Die prozentualen Anteile weisen jeweils die Kostenintensität der betreffenden Kostenarten aus.
Zu erkennen ist auf diese Weise schnell, wie zum Beispiel eine Bauleistung lohn- und materialintensiv ausgeführt wird. Ohne Zweifel gelten die Personalkosten mit ca. 35 bis 50 % als wichtigste Kostenart im Bauprozess. Kostenarten versus Kostenkategorien
Das Grundschema für die Kostenartengliederung kann in der Baupraxis entweder noch weiter vertieft oder durch Zusammenfassung von Kostengruppen verdichtet werden. Kostenarten können auch nach weiteren beliebigen Merkmalen eingeteilt werden. Dann wird meistens von Kostenkategorien gesprochen.
Nach dem Verhalten bei Leistungs- und Beschäftigungsschwankungen als Kostendynamik lassen sich Kostenarten differenzieren nach: variablen Kosten, die sich mit der Leistungsmenge, der Kapazitätsausnutzung und dem Beschäftigungsgrad verändern, und Fixkosten, die vom Leistungsvolumen nicht bzw. kaum beeinflusst werden.
Eine weitere Gruppierung von Kostenarten erfolgt zu: