Buchhaltung / Rechnungswesen

Leistungsverrechnung

In den Hilfskostenstellen werden in der Regel Leistungen erbracht, die wiederum andere Kostenstellen- vorrangig die Baustellen- empfangen. Zunächst ist für die Abrechnung die Leistung ebenfalls monatlich zu erfassen und nachzuweisen, für welche Kostenstelle die Leistung erbracht wurde. Auf dieser Grundlage wird eine "IbR - innerbetriebliche Rechnung" geschrieben, die von der leistungsempfangenden Stelle kontrolliert und bestätigt werden sollte. Diese Rechnungsbeträge - stets ohne Umsatzsteuer- sind für die Hilfskostenstelle Gutschriften als innerbetriebliche "Erlöse".
Zur Bewertung und Verrechnung einer innerbetrieblichen Leistung werden Verrechnungssätze gebildet. Grundlage dafür ist eine messbare Leistungseinheit, z. B. für die Werkstatt eine Reparaturstunde, für den Lkw eine Einsatzstunde u. a. Auf diese Leistungseinheit werden die Kosten der Hilfskostenstellen umgelegt, und zwar mit Hilfe eines innerbetrieblichen Verrechnungssatzes als innerbetriebliche Leistungsverrechnung.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere