Buchhaltung / Rechnungswesen

Kostenstellen

Wird im Bauunternehmen nach dem "Ort der Kostenentstehung" gefragt, ist allgemein die Kostenstelle als ein eindeutig abgrenzbarer Teil des Unternehmens gemeint. Sie ist folglich eine Stelle, in der Kosten verursacht und gesammelt werden.
Die Kostenstellen können nach verschiedenen Aspekten differenziert werden, so nach:
  • dem Ort wie z. B. die Baustellen als Hauptkostenstellen,
  • Verantwortungsbereichen gemäß funktionaler Abgrenzungen, z. B. die Geschäftsleitung,
  • technologischen Gründen wie für Spezialabteilungen, z. B. Montagebau, Spannbetonbau u. a.,
  • organisatorischen Anforderungen wie einer betriebsbezogenen Gliederung nach Gewerkeabteilungen beispielsweise vorrangig in Ausbaubetrieben wie Abteilungen für Maler, Elektro, Fliesenleger u. a.,
  • verrechnungstechnischen Gründen, z. B. zur innerbetrieblichen Verrechnung von Leistungen der Hilfs- und Nebenkostenstellen gegenüber den die Leistung empfangenen Stellen sowie zur innerbetrieblichen Verrechnung von Teilen der Gemeinkosten,
  • produzierenden (wie Baustellen) und nicht produzierenden Kostenstellen (z. B. Verwaltung).
Im Bauunternehmen werden in der Regel in den Kostenstellen Leistungen unter Leitung eines Verantwortlichen erbracht, so dass sie gleichzeitig auch als Leistungsstellen und Verantwortungsbereiche gelten, wie die Baustellen als Ort der Bauausführung unter Leitung eines Bauleiters als Verantwortlichen.
Die Gliederung und numerische Kennzeichnung der Kostenstellen werden in der Regel in einem Kostenstellenplan im Bauunternehmen betriebsindividuell jeweils zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres festgelegt. Anpassungen an die bestehende Aufbauorganisation und an die Gliederung des Unternehmens sollten beachtet und erreicht werden. Je tiefer die Gliederung nach Kostenstellen erfolgt, umso konkreter kann auf die Kosten und Leistungen Einfluss genommen werden. Dabei sind die Wirtschaftlichkeit und Kurzfristigkeit der Abrechnung zu beachten.
Im Gegensatz zu Unternehmen in der stationären Industrie wie den Baustoffherstellern fehlen in einem Bauunternehmen die üblichen Bereiche und Kostenstellen für "Beschaffung" und "Absatz". Sie werden in der Regel nicht gesondert geführt, da die:
  • Beschaffungsaufgaben mit im Leitungsbereich (Einkauf) erfolgen und mit Bezug auf den Materialeinkauf mit der Wertstellung "frei Baustelle" den Antransport einschließen und
  • Ortsgebundenheit der Bauwerke weder Aufgaben wie Verpackung oder Versand erfordern.
Sofern in einem Bauunternehmen noch weitere Kostenstellen anfallen und als Abrechnungsstellen zu bilden wären (beispielsweise als Betreuungskostenstellen wie Kantinen u. a.), so erfolgt ihre Einordnung mit innerhalb der Geschäftsleitung bzw. Leitung und Verwaltung.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kostenstellen"

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Die Checkliste in Tabelle A.3 bietet eine fakultative Grundlage für die Bearbeitung des Prozessschrittes 3 und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. ... ...
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