Buchhaltung / Rechnungswesen

Sekundärkosten

Die Sekundärkosten leiten sich aus einer Gliederung von Kosten im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR-Bau) eines Bauunternehmens als Gegenstück von Primärkosten ab. Werden im Bauunternehmen beispielsweise Leistungen in Hilfskostenstellen (z. B. Fuhrpark) und Nebenkostenstellen (z. B. betriebseigene Kiesgrube) erbracht und diese gegenüber den empfangenden Kostenstellen - beispielweise den Baustellen- mittels einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung belastet, wird bei den dafür maßgebenden Kosten von Sekundärkosten gesprochen. Das gilt andererseits auch gleichermaßen für anfallende Kosten in den Leistungs- und Verwaltungskostenstellen, die gegenüber den produzierenden Kostenstellen zu verrechnen bzw. umzulegen sind.
Die Verrechnung kann erfolgen auf Grundlage von innerbetrieblich bestimmten:
  • Leistungs- bzw. Verrechnungsätzen (z. B. Stundensätze für Fuhrparkleistungen) und
  • prozentualen Zuschlagsätzen zur Verrechnung bzw. Umlage der Gemeinkosten auf die empfangenden Kostenstellen.
Erfasst werden die Sekundärkosten in der Betriebsabrechnung zunächst nach Kostenarten und danach den Kostenstellen zugeordnet.
Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf Aussagen in der im Verlag R. Müller, Köln in 8. Auflage 2016 erschienenen Publikation "KLR-Bau", herausgegeben von den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft (HDB und ZDB).
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