Buchhaltung / Rechnungswesen

Primärkosten

Die anfallenden Kosten können im Bauunternehmen nach verschiedenen Kriterien innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR-Bau) gegliedert werden, so beispielsweise auch nach Primär- und Sekundärkosten.
Als Primärkosten werden jene Kosten angesehen, die beispielsweise unmittelbar:
  • für die Bauausführung erforderlich sind wie Gerätekosten der Baumaschinen und Geräte,
  • den Beschäftigten für die Arbeitsleistung als Lohn und Gehalt vergütet werden,
  • von Dritten bezogen werden, wie die Baustoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe und auch Leistungen der Nachunternehmer.
Sie werden nach Art ihrer Entstehung zunächst als Kostenarten in der Finanzbuchhaltung erfasst und danach in der Baubetriebsrechnung den Kostenstellen sowie ggf. den Kostenträgern (als Bauwerke) zugeordnet. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf Aussagen in der im Verlag R. Müller, Köln in 8. Auflage 2016 erschienenen Publikation "KLR-Bau", herausgegeben von den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft (HDB und ZDB).
Im Gegensatz zu den Primärkosten wird von Sekundärkosten gesprochen, wenn im Bauunternehmen neben den Hauptkostenstellen (Baustellen) auch Leistungen in Hilfs- und Nebenkostenstellen hergestellt und diese gegenüber den, die Leistung empfangenden Kostenstellen wie z. B. den Baustellen im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, verteilt werden.
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