Baubetrieb/Bauunternehmen

Innerbetriebliche Leistungen

Innerbetriebliche Leistungen werden in einem Bauunternehmen in der Regel in den erbracht.
Die Leistungen der Hilfsbetriebe empfangen andere Kostenstellen im Unternehmen, gegenüber Dritten erfolgt meistens kein Verkauf. Demgegenüber werden die Leistungen der Nebenbetriebe sowohl von anderen Kostenstellen im Unternehmen empfangen als auch – meistens überwiegend – an Dritte abgegeben.
Werden die Leistungen innerbetrieblich für andere betriebliche Kostenstellen erbracht, dann erfolgt eine Rechnungslegung mit einer „IbR - Innerbetrieblichen Rechnung“. Die IbR ist von der leistungsempfangenden Stelle zu kontrollieren und zu bestätigen. Diese Rechnungsbeträge - stets ohne Umsatzsteuer- sind für die Hilfs- und/oder Nebenkostenstelle Gutschriften als innerbetriebliche "Erlöse".
Zur Bewertung und Verrechnung einer innerbetrieblichen Leistung werden Verrechnungssätze gebildet. Grundlage dafür ist eine messbare Leistungseinheit, z. B. für die Werkstatt eine Reparaturstunde, für den Lkw eine Einsatzstunde u. a. oder das Transportgewicht und die Entfernung (t und km). Auf diese Leistungseinheit werden die Kosten der Hilfskostenstellen umgelegt, und zwar mit Hilfe eines innerbetrieblichen Verrechnungssatzes als innerbetriebliche Leistungsverrechnung.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Innerbetriebliche Leistungen"

Auszug im Originaltext aus VDI-MT 3810 Blatt 1 (2023-03)
Das Inspizieren beschränkt sich hier allein auf die Definition nach DIN 31051 als „Prüfung auf Konformität der maßgeblichen Merkmale eines Objekts, durch Messung, Beobachtung oder Funktionsprüfung“. Dabei wird sowohl der Zustand der Betrachtungseinhe...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere