Unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers Als unbezahlte Freistellung gilt ein unbezahlter Sonderurlaub. Für diese Dauer ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten, d. h. die Pflicht zur Arbeitsleistung und zur Lohnzahlung. Solche Zeiten können beispielsweise maßgebend werden bei einer...
Arbeitszeitkonto für Maler und Lackierer Nach § 9 Abs. 1 im "Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (in der Fassung vom 1. August 2014)" kann zur Vermeidung von witterungsbedingten Kündigungen die Führung eines Arbeitszeitkontos für die gewerbli...
Außerordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen Liegt ein wichtiger Grund vor, können sowohl der Arbeitnehmer (im Bauunternehmen als gewerblicher Arbeitnehmer, Polier und Angestellter) als auch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich nach § 626 BGB ohne Einhaltung von Kündigungsf...
Bauzinsen beim Auftragnehmer Während der Bauausführung geht ein Bauunternehmen zunächst in Vorleistung. Es sind Ausgaben für Baustoffe, Lohnzahlungen, Gerätemiete u. a. zu tätigen und Bauleistungen zu erbringen, bevor die erste Abschlagsrechnung gestellt werden kann. Da die Fris...
Soziallöhne Die Soziallöhne umfassen die gesetzlich sowie tariflich bedingten Lohnzahlungen ohne adäquate Arbeitsleistung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauunternehmen.Dabei handelt es sich im Einzelnen beispielsweise um Lohnzahlungen für Tage wie: Feierta...
Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften Freistellung ist eine Form der Beistellung von Personal von den beteiligten Bauunternehmen bzw. Gesellschaftern an die Normal-ARGE, bei der die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) das Personal einschließlich Lohnzahlung übernimmt und das Arbeitsverhältnis der...
Tarifvertragsänderung zur Urlaubsvergütung bei Arbeitsausfällen 06.04.2013 Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben mit Wirkung zum 1. Januar 2013 die Urlaubsvergütung für gewerbliche Arbeitnehmer bei Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch neu geregelt und die Tarifverträge entsprechend geändert. § 8 Nr. 5 des Bundesra...