Lohn / Tarif / Rente

Soziallöhne im Baugewerbe

Soziallöhne sind ein Teil der Lohnzusatzkosten für gewerbliche Arbeitnehmer in Bauunternehmen.

Was sind Soziallöhne?

Die Soziallöhne umfassen die gesetzlich sowie tariflich bedingten Lohnzahlungen ohne adäquate Arbeitsleistung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauunternehmen. Sie sind – wie auch die Sozialkosten im Baugewerbe – Bestandteil der Lohnzusatzkosten und vom Arbeitgeber zu tragen.

Was zählt zu den Soziallöhnen?

In Unternehmen des Bauhauptgewerbe (im Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbe) gehören zu den Soziallöhnen Zahlungen für Tage wie:
In weiteren Gewerken wie für das Dachdecker-, Gerüstbau-, Glaser-, Maler-, Parkettleger-, Schreiner-, Klempner- und Steinmetzhandwerk, weiterhin das Beton und Terrazzowaren herstellende Gewerbe gelten eigenständige Tarifverträge zur Entlohnung. Danach leiten sich auch teils Unterschiede nach deren Regelungen und Umfang der Soziallöhne gegenüber dem Bauhauptgewerbe ab.
Auch das 13. Monatseinkommen gehört zum Soziallohn im Baugewerbe.
Auch das 13. Monatseinkommen gehört zum Soziallohn im Baugewerbe. Bild: © f:data GmbH

Wie werden Soziallöhne in der Kalkulation berücksichtigt?

Für die Soziallöhne wird zusammen mit den Sozialkosten im Baugewerbe ein Zuschlagssatz zur Basis Grundlöhne für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe berechnet und dieser bei der Ermittlung des Kalkulationslohns für die Angebotskalkulation berücksichtigt.
Hierzu können die jährlich vorgelegten Musterberechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) für die Lohnzusatzkosten (im engeren Sinne der lohngebundenen Kosten) in Unternehmen des Bauhauptgewerbes herangezogen werden. Details und Durchschnittswerte zum Umfang finden Sie hier und in den Kalkulationshilfen auf bauprofessor.de zu den Lohnzusatzkosten West und Ost (Siehe unter dem Artikel).

Kalkulationshilfen: Unterstützung bei der Kalkulation

Die HDB-Musterberechnungen stellen nur ein Hilfsmittel dar. Erforderlich ist eine betriebsindividuelle Bestimmung von Zuschlagssätzen für die betriebliche Kalkulation. Berechnungsformulare finden Sie unter Kalkulationshilfen. Sie sind unmittelbar für den jeweiligen Betrieb bzw. auch Bauauftrag anwendbar.
Dabei wird bei den Grundlöhnen in zwei Spalten differenziert nach den Anteilen an den Soziallöhnen jeweils mit und ohne ULAK-Bau. Nicht alle Bau-Gewerke unterliegen dem Verfahren zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft bzw. mit teils unterschiedlich hohen Beiträgen sowie unterschiedlichen Bestandteilen, beispielsweise in Unternehmen des Dachdeckerhandwerks, Maler- und Lackiererhandwerks, Gerüstbauhandwerks u. a., mit teils unterschiedlichen Beitragssätzen für die Urlaubsabgeltung.
Weitere Baugewerbe und Betriebe zahlen das Urlaubsentgelt unmittelbar an die Beschäftigten ohne Verrechnung nach vorheriger Umlage, d. h. als direkte Soziallöhne. Bei der Bestimmung des Zuschlagssatzes für die Lohnzusatzkosten ist dies zu berücksichtigen, weil sich danach unterschiedliche Ergebnisse mit oder ohne ULAK darstellen.
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