Der Auftragnehmer stellt in diesem Brief fest, dass der Auftraggeber von der Schlussrechnung einen Betrag als Sicherheitsleistung für evtl. Mängelansprüche einbehalten hat. Er weist den Auftraggeber darauf hin, dass er verpflichtet ist, diesen Einbehalt auf ein Sperrkonto bei dem vereinbarten Geldinstitut einzuzahlen. Der Auftragnehmer schreibt weiter, dass er bisher weder vom Auftraggeber noch vom Geldinstitut über die Einzahlung informiert wurde. Da schon mehr als 18 Werktage seit Einbehalt verstrichen sind, fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber auf, den betreffenden Betrag bis zu einem festgelegten Termin beim Geldinstitut einzuzahlen. Er weist darauf hin, dass, sollte der Betrag nicht zum Termin auf dem Sperrkonto eingezahlt sein, mit Bezug auf § 17 Abs. 6, Nr. 3 VOB/B der Auftragnehmer die sofortige Auszahlung des Betrages verlangen kann.