Diesen Brief sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber. Er erklärt, nunmehr die Schlussrechnung vorzubereiten und fordert den Auftraggeber auf, die letzte Abschlagszahlung, für die bisher noch kein Zahlungseingang vorliegt, gemeinsam mit dem vorgenommenen Einbehalt als Sicherheit für die Vertragserfüllung, der nicht verwertet wurde, zu überweisen. Im Gegenzug kündigt der Auftragnehmer an, dem Auftraggeber die Sicherheit für Mängelansprüche in Form einer Mängelansprüchebürgschaft mit der Schlussrechnung zuzustellen.