In diesem Brief teilt ein Architekt oder Planer einem Verbraucher mit, dass er in der Anlage die geforderten Planungsgrundlagen mit einer Kostenschätzung für das beauftragte Bauvorhaben überreicht. Zudem informiert er den Verbraucher darüber, dass ihm nach § 650r Abs. 1 BGB ein Sonderkündigungsrecht zusteht mit einer Kündigungsfrist im Allgemeinen von 2 Wochen und dass dem Planer auch bei einer Kündigung das Recht gebührt, eine Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu verlangen.