Der Auftragnehmer schreibt diesen Brief, nachdem er festgestellt hat, dass der Auftraggeber die Schlussrechnung um einen bestimmten Betrag für eine Vertragsstrafe gekürzt hat. Der Auftragnehmer erklärt gegen diese Kürzung seinen Vorbehalt nach § 16 Abs. 3, Nr. 5 VOB/B und bittet um Überweisung des einbehaltenen Betrags bis zu einem festgelegten Termin. Er begründet das damit, dass der Auftraggeber nach § 11 Abs. 4 VOB/B eine Vertragsstrafe nur einbehalten darf, wenn er bei der Abnahme ausdrücklich einen Vorbehalt erklärt. Das war aber nicht passiert und wurde auch nicht im Abnahmeprotokoll vermerkt. Der Auftraggeber erklärt überdies, dass er zu gegebener Zeit den zustehenden Verzugsschaden geltend machen wird, sollte bis zum festgelegten Termin keine Zahlung erfolgen.