Lohn / Tarif / Rente

MWG

MWG ist die Abkürzung für das Mehraufwands-Wintergeld, das in Höhe von 1,00 € für jede in der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Tag des Monats Februar geleistete Arbeitsstunde gezahlt wird. Für den Dezember gelten 90 sowie für die Monate Januar und Februar jeweils 180 Arbeitsstunden als Obergrenzen. Das MWG ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Anspruchsberechtigt für MWG sind nur die gewerblichen Arbeitnehmer. Angestellte und Poliere können kein MWG erhalten. Als weitere Voraussetzung für das MWG gilt, dass der Arbeitnehmer auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt ist.
Mit dem MWG wird das Anliegen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung unterstützt. MWG wird sowohl für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe, die zum Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbe gehören, als auch an Beschäftigte in anderen Gewerken wie Dachdeckerhandwerk, Gerüstbau und im Garten- und Landschaftsbau (Galabau) gewährt.
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