Mehraufwands-Wintergeld (MWG) Wintergeld in Höhe von 1,00 € (=Mehraufwands-Wintergeld) wird für jede in der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Tag des Monats Februar geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Das MWG ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Als Zeitraum gilt nicht ...
Winterbau-Merkblatt Jährlich vor dem Winter wird vom Zentralverband für das Deutsche Baugewerbe e. V. ein „Winterbau-Merkblatt“ herausgegeben. Enthalten sind detaillierte Aussagen zur Winterbauförderung als Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe, so im...
Regressive Kosten Regressive Kosten sind eine besondere Erscheinung bei der Kostendynamik. Sie steigen nicht an bzw. fallen sogar, wenn der Beschäftigungsgrad zunimmt. Andererseits bleiben sie gleichhoch bzw. steigen an, wenn der Beschäftigungsgrad abnimmt. Solche Ers...
Wintergeld Seit 2006 gelten besondere Regelungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe. Damit kann ein Beschäftigungsrückgang in den Wintermonaten im Baugewerbe weitestgehend vermieden werden. Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld sind es weite...
Winterbauumlage Als Winterbauumlage galt allgemein eine Umlage, die von den Bauunternehmen monatlich erfolgt und zum Ausgleich von Mehraufwendungen für die Beschäftigung im Winter dienen sollte. Ab 1. Mai 2006 traten neue Regelungen in Kraft, die der Förderung der g...
Winterbau In Verbindung mit dem Winter als witterungsbedingte Zeit sind zu betrachten: Winterbaumaßnahmen für die Bauvorbereitung und -ausführung auf Baustellen und Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe in der gesetzlichen Schle...
Winterzeit = Schlechtwetterzeit: Wann greifen die Maßnahmen der Winterbauförderung für Baubetriebe? 06.12.2019 Wozu ist die Winterbauförderung gut? Wenn Frost und Schnee zur Zwangspause auf der Baustelle zwingen, greifen die Maßnahmen der Winterbauförderung. Seit April 2006 sind sie in Kraft und haben zum Ziel eine ganzjährige Beschäftigung auch in der gesetz...