Lohn / Tarif / Rente

Bruttolohn der gewerblichen Arbeitnehmer

In Bauunternehmen des betrieblichen Geltungsbereichs des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) – vornehmlich des Bauhauptgewerbes – rechnen zum Bruttolohn der gewerblichen Arbeitnehmer:
  • der für die Berechnung der Lohnsteuer zugrunde zu legende und mit Lohnsteuerkarte bzw. Lohnsteuerbescheinigung auszuweisende Bruttoarbeitslohn
    • nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Gesamttarifstundenlohn (GTL) für die Arbeitszeit und
    • die Sachbezugswerte, die nicht pauschal nach § 40 Einkommensteuergesetz (EStG) versteuert werden,
  • der pauschal zu versteuernde Bruttoarbeitslohn mit Ausnahme:
    • des Beitrags für die tarifliche Zusatzversorgung der Arbeitnehmer (§ 18 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 und § 19 Abs. 1 des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe),
    • des Arbeitgeberanteils an der Finanzierung der Tariflichen Zusatzrente (§ 2 Abs. 1 bis 5 des Tarifvertrages über eine Zusatzrente im Baugewerbe) sowie
    • des Beitrags zu einer Gruppen-Unfallversicherung.
Im Ergebnis der Tarifrunde 2021 erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe seit 01. Oktober 2020 noch zusätzlich zum GTL eine Wegstreckenentschädigung (WE) nach den Entgelttarifverträgen (TV-Lohn/ West, Ost und Berlin vom 05. November 2021 in den Lohngruppen 2a bis 6 in West und Berlin bzw. 2 bis 6 in Ost) in Höhe von 0,5 % ihres Tarifstundenlohns. Diese Entschädigung ist Bestandteil des Bruttolohns und somit sozialversicherungspflichtig, zugleich auch beitragspflichtig zur SOKA-Bau. Die WE wird noch bis 31. Dezember 2022 vergütet. Danach treten neue Regelungen im BRTV-Baugewerbe (speziell §§ 5 und 7) zu einer Wegezeitentschädigung (Bauhauptgewerbe) in Kraft.
Nicht zum Bruttolohn als Grundlage für die Berechnung der Urlaubsvergütung gehören das tarifliche 13. Monatseinkommen oder betriebliche Zahlungen mit gleichem Charakter (z. B. Weihnachtsgeld, Jahressonderzahlung, Einmalzahlungen), Urlaubsabgeltungen und Abfindungen, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden.
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