Lohn / Tarif / Rente

Bruttolohn der gewerblichen Arbeitnehmer

Der Bruttolohn ist der Geldbetrag, den ein gewerblicher Arbeitnehmer vor Abzug von Sozialversicherung und Steuern verdient.

Was ist der Bruttolohn?

Der Bruttolohn ist der vergütungspflichtige Arbeitslohn, der dem gewerblichen Arbeitnehmer gemäß den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zusteht. Vom Bruttolohn erfolgt der Abzug von Beiträgen zur Sozialversicherung und Lohnsteuer als besondere Form der Einkommensteuer. Diese Abzüge werden vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Übrig bleibt für den Arbeitnehmer der Nettolohn als Auszahlungsbetrag.
Grundlage für die Entlohnung in tarifgebundenen Unternehmen des Bauhauptgewerbes sind seit 1. Mai 2024 die Entgelttarifverträge gemäß TV-Lohn vom 14. Juni 2024 (Laufzeit bis 31. März 2027) zu den einzelnen Lohngruppen und den Tarifgebieten Deutschland-West, Ost und Land Berlin.
In weiteren Gewerben wie dem Dachdeckerhandwerk, Gerüstbaugewerbe, GaLaBau u. a. ist nach deren eigenständigen Tarifverträgen zu verfahren.
Liegt keine Tarifbindung des Unternehmens vor, ist zur Entlohnung die freie Vereinbarung nach Arbeitsvertrag bestimmend.
Der Bruttolohn unterliegt im Baugewerbe zur Bemessung eines vom Arbeitgeber abzuführenden Betrags nach dem Sozialkassenverfahren, z. B. an die SOKA-Bau.
Im Gegensatz zum Bruttolohn erhalten Angestellte und Poliere ein Bruttogehalt. Analog wird nach den Abzügen vom Nettogehalt gesprochen.
Der Bruttolohn ist der volle, unversteuerte Verdienst. Im Gegensatz dazu bezeichnet der Nettolohn den Betrag, den gewerbliche Arbeitnehmer nach Abzug aller gesetzlichen und freiwilligen Abzüge tatsächlich erhalten.
Der Bruttolohn ist der volle, unversteuerte Verdienst. Im Gegensatz dazu bezeichnet der Nettolohn den Betrag, den gewerbliche Arbeitnehmer nach Abzug aller gesetzlichen und freiwilligen Abzüge tatsächlich erhalten. Bild: © f:data GmbH

Das gehört zum Bruttolohn im Bauhauptgewerbe

In Unternehmen des betrieblichen Geltungsbereichs des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) – vornehmlich des Bauhauptgewerbes – rechnen zum Bruttolohn der gewerblichen Arbeitnehmer:
Verwiesen sei hierzu auf spezifische Aussagen der SOKA-Bau über die jeweils einzubeziehenden Leistungen in die Bruttolohnsumme für die Sozialkassenbeiträge sowie zu eigenständigen Sozialkassen anderer Gewerbe, z. B. Malerkasse oder SOKA-Dachdeckerhandwerk.

Was gehört nicht zum Bruttolohn?

Im Bauhauptgewerbe zählt beispielsweise nicht zur Bruttolohnsumme zur Berechnung für die Sozialkassenbeiträge:
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