26.01.2016 | Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Aktualisierte Baugeräteliste (BGL) 2015 liegt vor

Aktualisierte Baugeräteliste (BGL) 2015 liegt vor
Bild: © Gina Sanders, Fotolia.com
Die Baugeräteliste hat in der Bauwirtschaft eine lange Tradition (erste Ausgabe 1939). Sie ist eine umfassende Kostenübersicht zu technisch-wirtschaftlichen Baumaschinendaten, welche eine realistische Kalkulationsgröße für die Berechnung von Gerätekosten und Mietpreisen bietet. In der BGL werden Informationen zu den Baumaschinen und Geräten und Vergleichszahlen in Relation zu erhobenen Durchschnitts-Einsatzzeiten, Kostensätzen etc. geliefert. Diese Werte bilden die Grundlage zur Errechnung der realistischen Gerätekosten und sind somit auch Basis für Vertragsvereinbarungen und die Kalkulation von Angeboten.
Die BGL liegt nunmehr in einer völlig überarbeiteten und aktualisierten Neuauflage als "BGL 2015" vor. Abgelöst wurde damit die bisherige Fassung der "Euroliste BGL 2007". Die Neuauflage umfasst alle für die Bauausführung und Baustelleneinrichtung erforderlichen und gängigen Baumaschinenarten und -größen. Sie enthält in der Regel keine Fabrikate und Typenbezeichnungen. Für alle aufgeführten technischen Daten und Wertgrößen (z .B. Neuwerte u. a.) gelten stets Durchschnittswerte auf Grundlage durchschnittlicher Erfahrungen in der Baupraxis. Ein einzelnes Bauunternehmen kann, besonders nach eigenen gesicherten Kenndaten, durchaus von den BGL-Daten abweichen.
Die BGL 2015 erfüllt neueste Erfordernisse für die Datenverarbeitung in EDV-Anlagen und mit dem PC. Neben der Printausgabe des Bauverlags BV Gütersloh liegt auch eine Onlineversion vor (www.bgl-online.info). Erhältlich sind Netzwerklizenzen und eine CSV-Datei. Mittels CMS-Datei lassen sich die Aussagen der BGL schnell und effizient in betrieblichen IT-Systeme einbinden.
Die BGL 2015 folgt dem bisherigen BGL-Aufbau und wird gegenwärtig in 22 Gerätegruppen unter einstelliger Verwendung von Buchstaben des Alphabets gegliedert. Weitere Untergliederungen werden durch eine jeweils zusätzliche Ziffer gekennzeichnet, so zur Nummerierung und Kennzeichnung aller Gerätegrößen, Zusatzgeräte und Zusatzausrüstungen einschließlich Änderungen der Standardausführung (Werterhöhungen, Wertminderungen) sowie von Kurzbezeichnungen, die als Kurztext in die Datenanlagen eingespeichert werden können.
Aus den Tabellen in der BGL 2015 sind als Kopf-Aussagen zu den Geräten ablesbar:
  • die Nutzungsdauer in Jahren als Zeitspanne, in der eine Baumaschine erfahrungsgemäß wirtschaftlich eingesetzt werden kann, die gleich groß ist, wie die:
    • Dauer für die bilanzielle Abschreibung in der AfA-Tabelle für das Baugewerbe von 6. Dezember 2001 in der BGL, bezeichnet als "Bau-AfA" unter Fundstelle in den Kopf-Aussagen zu den Geräten oder
    • Dauer für allgemein verbindliche Anlagegüter nach der zugehörigen AfA-Tabelle vom 15. Dezember 2000, abgekürzt bei den Geräten unter Fundstelle mit "allg. AfA",
  • der mittlere Neuwert (ohne Mehrwertsteuer) bei der Anschaffung der betreffenden Baumaschine, jedoch nunmehr auf Preisbasis Jahr 2014, wobei später neu angelegte Baumaschinen entsprechend zurück gerechnet wurden, indem mit den elektronischen Versionen der BGL 2015 die aktuellen mittleren Neuwerte mit Hilfe des Erzeugerpreisindex` für die Baumaschinen errechnet werden können,
  • die Vorhaltemonate als Von-Bis-Aussagen auf Grundlage langjähriger Erfahrungen der Baupraxis für den Ansatz einer mittelschweren Belastung bei einschichtiger Arbeitszeit und einer sachgemäßen Wartung und Pflege sowie regelmäßiger Reparaturen, wobei objektive Ausfallzeiten (z. B. für Umsetzungen, Generalreparaturen, nur durchschnittlich mögliche Auslastung u. a.) berücksichtigt wurden,
  • monatliche Sätze für Abschreibungen einschließlich Verzinsung (wie bisher von 6,5 %) und den daraus abgeleiteten Beträgen als Von-Bis-Spannen, die sich wiederum aus den Von-Bis-Spannen der angesetzten Vorhaltemonate ableiten,
  • monatliche Ansätze für Reparaturkosten, von denen überschläglich ca. 30 % auf die Instandhaltung und ca. 70 % auf die Instandsetzung entfallen und sich wie bisher gliedern in die Kostenanteile Lohnkosten mit 60 % und Materialkosten von 40 %,
  • die Angabe von technischen Daten, z. B. von Gewichten, Motorleistung, Löffelinhalt u. a.
Bei der Ableitung der Vorhaltekosten je Kalendertag und Vorhaltestunde aus den Monatswerten der BGL 2015 wird wie bisher ausgegangen von:
  • 1/30 des Monatsbetrags je Kalendertag und
  • 1/170 des Monatsbetrags je Vorhaltestunde.
Für ausgewählte Gerätearten erfolgen in der BGL 2015 unmittelbar auch Angaben zu Verschleißteilen von Geräten, die nicht in den Reparaturkostensätzen enthalten sind. Komplette Aussagen zu Verschleißteilen werden separat zur BGL 2015 in einem "Verschleißteilekatalog " mit Angaben innerhalb der jeweiligen Geräte vorgelegt. Er soll Anhaltspunkte liefern, vor allem für die Abgrenzung des Umfangs von Reparaturen einerseits und zum anderen zu sonstigen, im Bereich der Gerätekosten noch weiterhin erforderlichen Arbeiten.
Die Aufführung der Geräte in der BGL 2015 erfolgt nach der gerätespezifischen Kenngröße, beispielsweise bei Turmkranen nach "Nennlastmoment in tm", wobei nicht immer alle möglichen Kenngrößen aufgeführt sind. Ist die Kenngröße eines einzustufenden Gerätes in den Tabellen nicht aufgeführt bzw. liegt zwischen zwei benachbarten Kenngrößen, so ist für dieses Gerät eine Interpolation nach BGL für den mittleren Neuwert sowie die Abschreibungs-, Verzinsungs- und Reparaturkostensätze vorzunehmen. Andererseits können auch Geräte anzutreffen sein, die mehr als 20 % unter der niedrigsten oder über der höchsten in der BGL zum Gerätetyp aufgeführten Kenngröße liegen. Dann ist ggf. eine Extrapolation nach BGL vorzunehmen. Sowohl bei einem nach Interpolation oder Extrapolation eingestuften Gerät wird die Nummer des betreffenden Geräts dann mit der tatsächlichen Kenngröße gebildet.
Die Aussagen der BGL 2015 dienen - wie auch der bisherigen Ausgaben - als Grundlage bzw. Hilfsmittel für die:
  • innerbetriebliche Verrechnung und zwischenbetriebliche Berechnung von Vorhaltekosten, z. B. zwischen Niederlassung und Baustelle oder zwischen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und ihren Gesellschaftern,
  • für die Beurteilung von Geräte- und Maschinenkosten, insbesondere bei Wirtschaftlichkeitsvergleichen Ersatz- und/oder Neu-Investitionen,
  • Planung, Bilanzierung und Durchführung von Ersatz- und/oder Neu-Investitionen,
  • Organisation und Disposition der Baumaschinen und Geräte,
  • Arbeitsvorbereitung, die Planung der Baustelleneinrichtung und Bauablaufplanung,
  • Bewertung bei Versicherungsfällen und für gerichtliche Entscheidungen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
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