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Altbaucharme bleibt bei Käufern beliebt. Gleichzeitig gewinnen aber auch Themen wie Wohnkomfort und Energieeffizienz zunehmend an Bedeutung. Insbesondere bei der Sanierung von älteren Bestandsbauten rücken die Möglichkeiten der Smarthome-Technologie deshalb immer stärker in den Fokus. Werden modernste Möglichkeiten der elektronischen Steuerung bei Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt, lässt sich der Wert einer Bestandsimmobilie im Bereich Komfort, Sicherheit und Energieeffizienz deutlich steigern. Auch das Thema altersgerechtes Wohnen ist heute meist eng mit Smarthome verknüpft. Allerdings gibt es je nach Bausubstanz und örtlichen Gegebenheiten Beschränkungen und Risiken im Hinblick auf den Einsatz von intelligenter Hausautomation und nicht jede Funktionalität lässt sich auch in einem Altbau sinnvoll nachrüsten. Welche Möglichkeiten hier bestehen und wo gegebenenfalls Schwachstellen und Risikofaktoren liegen, sollte während der Planung der Sanierungsmaßnahmen von einem zertifizierten Fachmann geprüft werden.
Ansprüche und Möglichkeiten auf einen Nenner bringen
In der ersten Planungsphase der Altbausanierung muss es darum gehen, die Ansprüche an die moderne Smarthome-Technologie und die tatsächlichen Möglichkeiten aufgrund der Gebäudebeschaffenheit zu ermitteln und anhand der Ergebnisse einen gemeinsamen Nenner zu definieren.
Soll das Gebäude vor allem modernsten Sicherheitsanforderungen genügen oder sind auch Aspekte des Wohnkomforts zu berücksichtigen? Ist ein altersgerechter Umbau erforderlich oder gewünscht? Werden nur einzelne Komponenten auf Smarthome umgerüstet oder ist eine vollumfängliche Vernetzung aller Lebensbereiche über Sprach- und Funksteuerung gewünscht?
Hier ist es wichtig, alle Interessen der planenden und ausführenden Parteien, gegebenenfalls behördliche Vorgaben und nicht zuletzt auch die Vorstellungen des Eigentümers miteinander in Einklang zu bringen. Die Schnittmenge aus Vorstellungen und Möglichkeiten legt alle weiteren Schritte der Planung und Umsetzung fest und muss deshalb im ersten Schritt möglichst realitätsnah und detailliert definiert werden.
Moderne Funktechnologie für Gebäude mit historischem Charakter
Während Smarthome-Lösungen in Neubauten meist keine Probleme mit sich bringen und zunehmend sogar zum Standard des energieeffizienten Bauens gehören, kann die Integration neuer Technologien in Altbauten und Gebäuden mit Denkmalschutz die planenden und ausführenden Parteien vor eine große Herausforderung stellen.
Eine Komplettvernetzung aller häuslichen Lebensbereiche über eine elektronische, intelligente Steuerung erfordert häufig umfangreiche bauliche Veränderungen, wie zum Beispiel eine Neuverlegung der Leitungen. In Häusern älterer Bauart bedeutet das meist, dass massive Wände aufgestemmt werden müssen. Was in einem herkömmlichen Altbau nur zu einem enormen Arbeits- und Kostenaufwand führt, ist in denkmalgeschützten Häusern aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen unter Umständen gar nicht möglich. Ist ein Gebäude als historisches Kulturgut eingetragen, beschränkt das die Rechte des Eigentümers im Hinblick auf Sanierungen, Renovierungen oder Aus- und Umbauten beträchtlich. Sobald Bausubstanz und Optik durch eine Maßnahme verändert werden, sind die besonderen Vorgaben des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Altbausanierungen und Modernisierungsmaßnahmen bei Gebäuden mit historischem Charakter ein Traum bleiben müssen. Moderne Funktechnologie eröffnet viele Möglichkeiten für Altbausanierungen in Kombination mit Smarthome-Prozessen. Die Lösung sind modulare Systeme mit Plug-and-Play-Funktion, die jederzeit ohne größere Baumaßnahmen in Betrieb genommen werden können und durch eine Art Baukastensystem nach individuellen Wünschen ergänzt und miteinander vernetzt werden können.
Sollen zum Beispiel Rollos elektrisch gesteuert werden, ist dies über ein modernes Steuerungstool mit Akkubetrieb möglich. Der Empfänger für den Funkbetrieb wird in Form eines Akkus direkt an der Halterung des Rollos befestigt und kann über eine Funkfernbedienung angewählt werden. Der Einbau eines Steuerungsschalters in der Wand mit der dazugehörigen Verkabelung zum Rollo entfällt. Damit wird der Umbau mit einem elektrisch gesteuerten Sicht-, Wärme- und Blendschutz auch in Altbauten problemlos möglich. Tatsächlich gehören elektrische Rollos zu den häufigsten Modernisierungsmaßnahmen in älteren Bestandsbauten. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zu mehr Wohnkomfort, Sicherheit und Energieeffizienz. So können beispielsweise Rollos verbaut werden, die über eine reflektierende Außenbeschichtung gegen zu starke Hitzeentwicklung verfügen.
Die Möglichkeiten des Smarthome gehen aber weit über diese Annehmlichkeit hinaus. WLAN-gesteuerte Steckdosen ermöglichen es, elektronische Geräte im ganzen Haus per App zu steuern und zu programmieren. Außerdem lässt sich der Stromverbrauch direkt am Smartphone einsehen und optimieren. Intelligente Beleuchtungssysteme reagieren auf Bewegungen und passen sich der Beleuchtung je nach Tageszeit, Witterung und Wohnverhalten an. Spezielle App-gesteuerte Sensoren können Feuchtigkeit und Zugluft erkennen und helfen dabei, auch ältere Gebäude energieeffizient zu bewirtschaften.
Vieles ist über eine einfach nachzurüstende WLAN-Technologie umsetzbar und macht auch für ältere Bestandsbauten intelligente und energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen möglich. Familien, die einen Altbau bewohnen, können durch Smarthome-Systeme fast 20 Prozent Energiekosten pro Jahr einsparen. Bei einem Singlehaushalt liegt das Einsparpotenzial sogar bei rund 40 Prozent. So wird der Altbau durch intelligente Sanierungsmaßnahmen zu einem attraktiven Wohn- und Wertobjekt für künftige Generationen.
Notwendige Voraussetzungen für Sanierungsmaßnahmen mit Smarthome-Systemen
Funkgesteuerte Plug-and-Play-Systeme machen einen Umbau zur intelligenten Immobilie möglich, ohne dass bauliche Veränderungen notwendig werden. Dafür müssen allerdings gerade in älteren Häusern einige grundsätzliche Gegebenheiten überprüft werden. Essenziell sind eine ausreichend gute Funkverbindung und eine lückenlose Energieversorgung.
In Altbauten gibt es viele massive Wände und Decken, die die Funkreichweite verringern können. Auch Stahlbauelemente oder großflächige Veränderungen wie abgehängte Decken oder Fußbodenheizungen können die Übertragung beeinträchtigen. Die Herstellerangaben zur Funkreichweite einzelner Systeme beziehen sich meist auf eine störungsfreie Umgebung. Die tatsächliche Reichweite innerhalb der jeweiligen Räumlichkeiten sollte vorab geprüft werden.
Je nach Smarthome-System werden verschiedene Technologien wie WLAN oder individuell entwickelte Funkprotokolle im Frequenzbereich von 433 oder 866 MHz verwendet. Letztere bieten häufig gegenüber WLAN eine größere Reichweite und können gegebenenfalls hinsichtlich der sicheren Übertragung kleinerer Datenmengen besser optimiert sein. Hier gibt es extrem viele Möglichkeiten, die sich alle in Details unterscheiden – wer einmal in die technischen Feinheiten von Smarthome-Funktechnologien eintauchen möchte, findet hier einen ausführlichen Überblick.
Eine verbesserte Funkreichweite lässt sich zum Beispiel durch Repeater oder zusätzliche Router erreichen, die an zentralen Punkten im Haus eingesetzt werden können und das Funksignal in allen Räumen noch einmal verstärken. Smarthome-Lösungen auf Funkbasis verfügen häufig auch über integrierte Schalter, die als geräteeigener Repeater genutzt werden können.
Der rechtliche Rahmen der Smarthome-Technologie
Mit der Hausautomation ist das Baurecht in völlig neue Bereiche vorgestoßen. Modernste IT als Steuerelektronik fest installierter Bau- und Wohnprozesse schafft Möglichkeiten, eröffnet aber auch neue Schwachstellen und Risiken. Ein umfangreicher rechtlicher Rahmen muss geschaffen werden, um die Interessen aller planenden und ausführenden Parteien zu wahren.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V. hat in seinem Paper „Wie smart ist das Recht im Smart Home?“ alle relevanten Fragen zum Rechtsrahmen für das vernetzte Zuhause zusammengefasst. Einen einheitlichen und themenspezifischen Vorgabenkatalog gibt es bislang nicht. Hier muss der Gesetzgeber neue, allgemeingültige und fachlich eindeutige Maßgaben formulieren, die das Thema Smarthome-Technologie künftig in einen soliden rechtlichen Rahmen fassen können.
Viele gesetzliche Regelungen finden aber bereits jetzt Anwendung:
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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit seinen Vorschriften zum Vertragsrecht, zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zum Haftungsrecht;
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Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
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Das Telemediengesetz (TMG)
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Das Telekommunikationsgesetz (TKG)
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Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
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Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende mit ihren Vorschriften insbesondere zum Datenschutz und zum Verbraucherschutz.
(Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V., Paper: "Wie smart ist das Recht im Smart Home?")
Die bestehende Rechtslage ist bislang nicht ausreichend auf die Tragweite und die Möglichkeiten von Smarthome-Techniken vorbereitet. Vorhandene Gesetze reichen nicht aus, um alle Belange auf eine sichere Grundlage zu stellen und sind vielfach nicht genügend auf die besonderen Anforderungen der elektronischen Vernetzung der intelligenten Hausautomation zugeschnitten. Hier wird es Änderungen und Ergänzungen geben, die die bestehende Rechtslage modernisieren und an die Anforderungen einer neuen Technologie im Bauwesen anpassen.