24.05.2022 | Umwelt / Ökologie / Nachhaltiges Bauen

Bundesrat für Einsatz von mehr wiederverwertbaren und Recycling-Baustoffen

Der Bundesrat will, dass mehr Recycling-Baustoffe verwendet werden. Dafür hat sich die Länderkammer in einer Entschließung am 20. Mai 2022 ausgesprochen. Diese wurde auf Initiative des Freistaats Bayern gefasst.
Das getrennte Sammeln von Bauabfällen beim Abriss, um daraus Recycling-Baustoffe zu gewinnen.
Das getrennte Sammeln von Bauabfällen beim Abriss, um daraus Recycling-Baustoffe zu gewinnen. Bild: © f:data GmbH
Nun ist die Bundesregierung am Zuge. Sie muss entscheiden, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen dafür gibt es nicht.
Die Forderungen des Bundesrates beziehen sich im Wesentlichen auf vier Bereiche.
Zuerst wird mehr Nachhaltigkeit beim Wohnungsbau gefordert. Dazu leiste der Einsatz von wiederverwendbaren und RC-Baustoffen einen wichtigen Beitrag. Denn so können die Umwelt und Ressourcen geschützt werden. Der Bundesrat fordert daher eine entsprechende Auslegungs- und Anwendungshilfe der Technischen Baubestimmungen.
Gleichzeitig fordert die Länderkammer die Bundesregierung dazu auf, dass diese gegenüber der Europäischen Kommission darauf hinwirken möge, dass in größerem Maße als bisher standardisierte Qualitätskriterien für wiederverwendbare und RC-Baustoffe in Rechtsvorschriften berücksichtigt werden. Es müssen entsprechende Normen für die einheitliche Etablierung eines Produktstatus geschaffen werden.
Weiterhin bittet der Bundesrat darum, eine gezielte staatliche Förderung durch die KfW-Bank zu prüfen. Als Nebenbedingung wird gefordert, dass das Klimaschutzziel von 1,5 Grad auf Gebäudeebene durch die Verwendung von wiederverwendbaren und RC-Baustoffen ökobilanziell erreicht wird.
Und schließlich sollen auch im Standardleistungsbuch für das Bauwesen (STLB-Bau) RC-Baustoffe und wiederverwendbare Baustoffe primär gefördert werden. Das Standardleistungsbuch-Bau wird bei Ausschreibungen im öffentlich-rechtlichen Bereich zugrunde gelegt.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat sich mit dem Thema der Schonung von Ressourcen bei Baustoffen beschäftigt. Die Bundesländer stimmten damals dem neuen Rechtsrahmen für die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe in der so genannten Mantelverordnung zu. Diese tritt am 1. August 2023 in Kraft.
Bauprofessor-Redaktion
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