Abbruch / Abfall / Entsorgung / Recycling

Recycling

Nach § 3 Abs. 25 KrWG ist Recycling jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Als Abfälle im Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieb gelten als Schwerpunkte Bau- und Abbruchabfälle und weitere Baustellenabfälle wie Verpackungen u. a.
Recycling schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.

Rechtliche Grundlagen

Regelungen zum Recycling in Verbindung mit der Abfallbewirtschaftung werden getroffen
  • im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG vom 24. Februar 2012 in BGBl. I 2012, S. 212 und nachfolgenden Änderungen), in Kraft seit 1. Juni 2012 und
  • in der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV vom 18. April 2017 in BGBl. I, S. 896 und nachfolgenden Änderungen), in Kraft seit 1. August 2017.

Bedeutung des Recyclings

Recycling ist von Bedeutung im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten und Rückbau, Sanierungen von baulichen Anlagen, der Erneuerung von Straßendecken und Autobahnen u. a.
Recycling umfasst neben der Verwertung auch die Wiedereinführung von Alt- und Sekundärstoffen in die Produktion, wobei unterschieden wird nach
  • Wiederverwendung, z. B. von Baustoffen aus Abbruch, von Paletten u. a.
  • Weiterverwendung, z. B. von ausgebauten Türen und Fenstern,
  • Wiederaufbereitung, z. B. von abgeputzten Ziegeln als Ziegel.
Recyclingbaustoffe (RC-Baustoffe oder Kurzbezeichnung RC) bieten in der Baupraxis vielfältige Einsatzmöglichkeiten, oft mit Vorteilen im Straßenbau, aber auch bei anderen Bauarbeiten gegenüber Naturprodukten.

Planung und Ausschreibung zum Recycling

Bereits bei der Ausschreibung und Vergabe einer Baumaßnahme ist im Rahmen der Bauplanung zu prüfen und zu bestimmen, ob und in welchem Maße Teilleistungen als Leistungsbeschreibung bei Bauabfällen im Leistungsverzeichnis (LV) aufzunehmen sind.
Bei öffentlichen Bauaufträgen sollten beachtet werden:
  • die "Arbeitshilfen Recycling (3. Auflage zum Stand Oktober 2016, Veröffentlichung 05/2017)", herausgegeben von den Bundesministerien Umwelt und Bau (BMUB) und Verteidigung (BMVg), weiterhin
  • die Grundsätze nach Tz. 0.2.14 in der ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (Ausgabe September 2016) - in der VOB/C mit Aussagen zu:
    • "Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile;
    • Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage;
    • Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten".
Bei Abbrucharbeiten sind auch die Regelungen in der ATV DIN 18459 – Abbruch- und Rückbauarbeiten (Ausgabe September 2016) - und in der VOB Teil C zu beachten. Bei öffentlichen Bauaufträgen sei noch verwiesen auf Regelungen in den jeweiligen Vergabehandbüchern, so zu:
  • Hochbaumaßnahmen auf die Anforderungen und Aussagen im "Leitfaden für Ausschreibung und Vergabe zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen" im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) im Anhang 8 sowie
  • Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau nach HVA B-StB  (Ausgabe August 2019) im Teil 3 unter Tz. 3.2.

Förderung zum Einsatz von RC-Baustoffen

Der Bundesrat sprach sich in einer Entschließung am 20. Mai 2022 dafür aus, dass
  • in größerem Maße als bisher standardisierte Qualitätskriterien für wiederverwendbare und RC-Baustoffe in Rechtsvorschriften berücksichtigt werden sollten,
  • eine gezielte staatliche Förderung für den der Einsatz von RC-Baustoffen zu prüfen ist, vor allem bereits bei der Ausschreibung zu wiederverwendbaren Baustoffen.
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Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Recycling"

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Ausgabe 2017-08
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-07-15 AA „Gesteinskörnungen“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erstellt. Diese Norm gilt zusammen mit DIN EN 12620:2008-07 für rezyklierte Gesteinskörnungen mit einer Kornrohdichte ≥ 1500 kg/m³ für d...
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DIN-Norm
Ausgabe 2008-07
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 154 „Gesteinskörnungen“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird.Das zuständige deutsche Gremium ist der NA 005-07-15 AA „SpCEN/TC 154/SC 2“ im Normenausschuss Bauwe...
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DIN-Norm
Ausgabe 2022-07
Diese Norm gilt für Regenwassernutzungsanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken in Verbindung mit DIN EN 16941-1.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-05-08AA „Wasserrecycling— Erarbeitung von Normen für die Regenwasser- und Grauwassernutzung“...
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