Bei der heutigen Wirtschaftslage ist es enorm wichtig, immer „up to date“ zu sein, was beispielsweise die Bauvorschriften, Bautechniken oder die Bedienung von Maschinen und Werkzeugen betrifft. Auch haben Ihre Mitarbeiter oft Weiterbildungswünsche, die Sie kostenseitig selbst aber nicht allein stemmen können. In der heutigen Zeit des Fachkräftemangels sollte jedoch jedem daran gelegen sein, dem wertvollsten Firmengut – den guten Mitarbeitern – diesen Wunsch zu erfüllen.
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Nur wer über gut aus- und weitergebildete Mitarbeiter verfügt, kann auch weiterhin erfolgreich am Markt bestehen. Also gilt es, diese guten Mitarbeiter u. a. durch Weiterbildungen im Unternehmen zu halten.
Um dies zu realisieren, sind meist umfangreiche Schulungen unabdingbar. Wenn diese aber nicht gerade kostengünstig über Hersteller oder Lieferanten angeboten werden, sind sie oft teuer. Bei mehreren zu schulenden Mitarbeitern kann das schnell Kosten von mehreren Tausend Euro bedeuten. Diese belasten die Unternehmenskasse in vielen Fällen stark. Nun stellt sich die Frage, ob es dafür nicht finanzielle Unterstützungen in Form von Förderungen oder Zuschüssen gibt. Die Antwort lautet ja!
Wer aber sieht bei all den Förderprogrammen noch durch? Neben den Fördermöglichkeiten für beispielsweise neu einzustellende Mitarbeiter, Anschaffungen oder Software-Förderungen, welche von den meisten Unternehmen bereits genutzt werden, können auch Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und sogar für den Firmeninhaber gefördert werden.
Je nach Bundesland, Programm und spezifischen Voraussetzungen, zum Beispiel Unternehmensgröße, Umsatz und Art der Weiterbildung, sind Förderhöhen von bis zu 80 Prozent über den Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich. Zu beachten ist hierbei, dass die aktuelle Förderperiode bis 31. Dezember 2013 begrenzt ist und die Fördertöpfe teilweise schon leer sind. Also heißt es hier schnell handeln.
Auch über die Bundesagentur für Arbeit gibt es Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen über das Programm WeGebAU ( We iterbildungsförderung Ge ringqualifizierter und b eschäftigter älterer A rbeitnehmer im U nternehmen). Dies ist aber nur für Arbeitnehmer möglich, der Unternehmer ist hier nicht förderfähig. Weiterhin werden zur Beurteilung der Fördermöglichkeit bei diesem Programm der Arbeitnehmer selbst sowie seine persönliche Situation betrachtet. Auch die Maßnahme an sich muss bestimmte Kriterien erfüllen, beispielsweise Mindest-Stundenzahlen oder Zertifizierungen.
Wie man sieht, ist es also durchaus denkbar, für Weiterbildungen Förderungen zu bekommen. Wenn man diese nutzen möchte, sollte man vor der Anmeldung zur Weiterbildung prüfen oder von fachkundigen Beratern prüfen lassen, ob eine Förderung für das geplante Vorhaben möglich ist. Die Anmeldung zur Weiterbildung darf erst nach dem entsprechenden Erlass bzw. Bescheid der fördernden Stelle erfolgen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und verschenken auch keine möglichen Fördergelder.
Dieser Beitrag wurde verfasst von Dipl.-Betriebswirt André Schurig, CISS CONSULT Unternehmensberatung, Dresden, www.ciss-consult.com.