08.01.2021 | Normen

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Berechnung Wärmebrücke nach DIN 4108 Beiblatt 2

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Berechnung Wärmebrücke nach DIN 4108 Beiblatt 2
Bild: © f:data GmbH
Seit 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) werden durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.
GEG § 24 Einfluss von Wärmebrücken regelt, dass Wärmebrückenzuschläge nach DIN 4108 Beiblatt 2: 2019-06 zu ermitteln sind. Der pauschale Wärmebrückenzuschlag kann nach Kategorie A oder Kategorie B verwendet werden. Diese Methode ist anwendbar, wenn die Konstruktionen den Ausführungsbeispielen nach DIN 4108 Bleiblatt 2 entsprechen.
In den Planungsbespielen werden die Bauteile in Bauweisen unterschieden.
Beispielsweise Bodenplatten
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