Normen

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Berechnung Wärmebrücke nach DIN 4108 Beiblatt 2

08.01.2021
Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Berechnung Wärmebrücke nach DIN 4108 Beiblatt 2
Bild: © f:data GmbH
Seit 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) werden durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.
GEG § 24 Einfluss von Wärmebrücken regelt, dass Wärmebrückenzuschläge nach DIN 4108 Beiblatt 2: 2019-06 zu ermitteln sind. Der pauschale Wärmebrückenzuschlag kann nach Kategorie A oder Kategorie B verwendet werden. Diese Methode ist anwendbar, wenn die Konstruktionen den Ausführungsbeispielen nach DIN 4108 Bleiblatt 2 entsprechen.
In den Planungsbespielen werden die Bauteile in Bauweisen unterschieden.
Beispielsweise Bodenplatten
7.3.1 Bodenplatte auf Erdreich; Monolithische Bauweise
7.3.2 Bodenplatte auf Erdreich; Außengedämmte Bauweise
7.3.3 Bodenplatte auf Erdreich; Zweischalige Bauweise
7.3.4 Bodenplatte auf Erdreich; Holzbauweise
Bauprofessor-Redaktion
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