15.11.2019 | Software

Guard KG: Graffiti-Schutz und -Entfernung einfach und neutral ausschreiben

Die Guard KG hat jetzt das Ausschreiben von Leistungen mit Guard-Produkten vereinfacht. So sollen Auftraggeber, die Graffitis beseitigen lassen wollen, und Anbieter von Graffitischutz- und Graffitientfernungsmaßnahmen einfacher zusammenkommen.
graffiti-guard-logo
Bild: © Guard KG
Über die Plattform Mustervorlagen in STLB-Bau können produktneutrale, VOB-konforme Ausschreibungstexte im STLB-Bau erzeugt werden, wie sie für die öffentliche Hand vorgeschrieben sind. Über die genaue Produktbezeichnung, z. B. „TEMPO-Guard“, eingegeben in die Suchfunktion, wird der entsprechende Ausschreibungstext schnell gefunden. Ist der Produktname nicht bekannt, kann der gewünschte Ausschreibungstext über die in Katalogform aufgelisteten Anwendungen zusammengestellt werden. Die häufigsten Produktbeschreibungen sind zur Arbeitserleichterung bereits angelegt. Per Link kann jeweils von der Produktauswahl zur produktneutralen Beschreibung des STLB-Bau gewechselt werden.
Mustervorlagen für GUARD KG-Produkte bei STLB-Bau
Mustervorlagen für GUARD KG-Produkte bei STLB-Bau Bild: © f:data GmbH
Nun kann die neutrale, aber genau passende Leistungsbeschreibung zum konkreten Produkt in STLB-Bau aufgerufen und diese in ein Leistungsverzeichnis übernommen werden – schnell, leicht und simpel.
Die Guard KG ist europaweit Ansprechpartner für Anti-Graffiti-Maßnahmen auf allen Oberflächen. Dabei stellt das Familienunternehmen aus Wiesbaden sowohl Graffiti-Schutz als auch Graffiti-Entfernung mit System her. Es berät und schult Mitarbeiter von Kommunen, Bauhöfen, Eigenbetrieben und gewerblichen Anwendern. Vermittelt wird u. a., welche Graffiti-Schutz-Produkte auf welchen Oberflächen Anwendung finden sollten. Das innovative Unternehmen hat für alle denkbaren Wandoberflächen ob Putz, Metall, Fliesen, NatursteinUntergründe, Klinker, Beton, Glas, Holz usw. die passenden Schutz- und Entfernungsprodukte im Sortiment.
Die Anti-Graffiti-Produkte von Guard werden über Systempartner an die Wand gebracht. Dies sind meist Fachbetriebe aus den Handwerksbereichen Gebäudereinigung und Maler- und Lackierer, die selbstständig Dienstleistungen zur Graffiti-Entfernung und zum GraffitiSchutz anbieten.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Das könnte Sie auch interessieren:
Haftungsrisiken und Wasserschäden vermeiden – mit gewerkeübergreifender Planung
Haftungsrisiken und Wasserschäden vermeiden – mit gewerkeübergreifender Planung
Bauwerke müssen abgedichtet werden, um Wasserschäden zu vermeiden. Die dafür erforderliche fachgerechte Planung erfordert Kenntnisse der Wasserverhältnisse. Die Bedeutung einer gewerkeübergreifend geplanten, normgerechten Abdichtung, z. B. nach DIN 18533, erläutert der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Christian Behrens im zweiten Teil der Serie „Wasser – die unterschätzte Gefahr am Bau“.
12.03.2025
BGH-Urteil: Übermittlung eines Bauzeitenplans ist keine Anordnung
BGH-Urteil: Übermittlung eines Bauzeitenplans ist keine Anordnung
Nach der neuen Rechtsprechung des BGH ist die Mitteilung eines geänderten Bauzeitenterminplans keine Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B. Zudem sagt der BGH, dass allein die Änderung des Bauablaufs grundsätzlich keine Verletzung einer Vertragspflicht des Auftraggebers sei. Daher stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten ein Auftragnehmer hat, nicht einkalkulierte Mehrkosten wegen der Bauzeitverschiebung durchzusetzen.
06.02.2025
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere