09.03.2019 | VOB A

Neue VOB/A 2019 bekannt gegeben

Neue VOB/A 2019 bekannt gegeben
Neue VOB/A 2019 bekannt gegeben Bild: © Ronny Rakete, Fotolia.com
Die Neuausgabe der VOB/A 2019 wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Gemäß Erlass des BMI vom 20. Februar 2019 ist bei nationalen Vergaben des Bundes im Unterschwellenbereich der Abschnitt 1 der VOB/A 2019 ab 1. März 2019 anzuwenden.
Für das Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte erlangt die VOB/A 2019 erst nach Anpassung der entsprechenden Verweise in der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) Geltung.
Wesentliche Änderungen in der VOB/A 2019 betreffen vor allem den Abschnitt 1:
  • Gleichstellung der beschränkten Ausschreibung mit der öffentlichen Ausschreibung (§ 3 Abs. 1 VOB/A 2019).
  • Ausdrückliche Regelungen zur Zulassung, bzw. Abgabe mehrerer Hauptangebote (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A 2019, § 13 Abs. 3 VOB/A 2019 und § 16 Abs. 1 Nr. 7 VOB/A 2019).
  • Neuformulierte Vorgaben für die Nachforderung von Unterlagen (§ 16 VOB/A 2019).
  • Einführung einer abschließenden Liste aller mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen an zentraler Stelle in den Vergabeunterlagen (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 VOB/A 2019).
  • Einführung der Möglichkeit einer Direktvergabe im Bagatellbereich bis 3.000 EUR (§ 3a Abs. 4 VOB/A 2019).
  • Erleichterter Nachweis der Eignung (§ 6a Abs. 5 VOB/A 2019) und Verzicht auf Nachweise, in deren Besitz die den Zuschlag erteilende Stelle bereits ist (§ 6b Abs. 3 VOB/A 2019).
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Das könnte Sie auch interessieren:
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere