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Ab sofort gilt das Lieferkettengesetz in Deutschland. Große Unternehmen müssen künftig Menschenrechte und Umweltschutzvorgaben entlang globaler Lieferketten einhalten. Doch auch kleine und mittlere Bau-Firmen sind von den neuen Regelungen betroffen. Das kommt nun auf Sie zu.
Was regelt das Lieferkettengesetz?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz, LkSG) verpflichtet deutsche Unternehmen durch die Umsetzung der Sorgfaltspflichten, Menschenrechte zu achten und Umweltschutz zu sichern. Dazu zählen unter anderem:
- der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung
- der Arbeits- und Gesundheitsschutz
- der Schutz vor Landraub
- das Recht auf faire Löhne
- das Recht Gewerkschaften zu bilden
- der Schutz vor Umweltbelastungen
Die Sorgfaltspflichten gelten für die gesamte globale Lieferkette - also über das eigene Unternehmen hinaus für direkte Vertragspartner und (un)mittelbare Zulieferer.
Was ist Ziel des Gesetzes?
Beinahe alle deutschen Unternehmen brauchen Vorprodukte für Ihre Arbeit. Diese stammen auch aus Quellen, die ethisch und ökologisch oft sehr bedenklich sind. Kinderarbeit, ökologischer Raubbau oder mangelnder Arbeit- und Gesundheitsschutz sind in einigen Gebieten der Welt alltäglich.
Das Lieferkettengesetz soll erreichen, dass weltweit bestehende Standards entlang der Lieferketten befolgt werden
- im Arbeitsschutz
- im Gesundheitsschutz
- im Umweltschutz
- beim Schutz der Menschenrechte
Alle an einem Produkt beteiligten Personen sollen unter akzeptablen, allgemein anerkannten wirtschaftlichen und ethischen Standards an der Wertschöpfung teilhaben können.
Für wen gilt das Lieferkettengesetz?
Das Lieferkettengesetz gilt seit 1. Januar 2023 vorerst für deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Ab 2024 tritt es auch für Firmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden in Kraft. Doch auch viele kleine und mittlere Unternehmen müssen sich zwangsläufig mit dem Gesetz auseinandersetzen.
Wie wirkt sich das Lieferkettengesetz auf kleine und mittlere Unternehmen aus?
Die meisten Unternehmen haben nicht nur selbst Lieferanten, sondern sind auch Teil der Lieferkette anderer Unternehmen. Die Firmen mit weniger als 3.000 Mitarbeitenden, die an große Unternehmen liefern, müssen auskunftsfähig sein - bezüglich der Vorgabenumsetzung ihrer eigenen Zulieferer.
Wie setzen Unternehmen das Lieferkettengesetz um?
Folgende Sorgfaltspflichten kommen nun auf die Unternehmen zu, sie müssen:
- ein Risikomanagement einrichten
- betriebsinterne Zuständigkeiten festlegen
- regelmäßige Risikoanalysen durchführen
- eine Grundsatzerklärung veröffentlichen
- Präventionsmaßnahmen verankern im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber mittelbaren und unmittelbaren Zulieferern
- Abhilfemaßnahmen umsetzen
- Beschwerdeverfahren einrichten
- die Umsetzung der Vorgaben dokumentieren und Bericht erstatten
Was droht bei Verstößen gegen das Gesetz?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Bei Zuwiderhandlungen darf es ein Bußgeld bis zu 800.000 Euro verhängen. Liegt ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vor, können Unternehmen zudem von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Außerdem könnten künftig Verstöße gegen das Lieferkettengesetz dazu führen, dass Fördermittel nicht gewährt oder zurückgefordert werden.
Was sagen Experten dazu?
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Die Idee ist gut, aber nicht zielführend. Der sichere Nachweis ist in Ländern, die beispielsweise von Korruption geprägt sind, nicht möglich. Fehlen sichere Verwaltungsstrukturen im Land, sind Bescheinigungen aller Art sehr einfach zu bekommen – auch ohne die Erfüllung der Anforderungen.
Dipl.-Ing. (FH) Philipp Danz, M.Sc. b&d Energie- und Umwelttechnik GmbH | Weimar, Geschäftsführer
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Das deutsche Lieferkettensorgfaltsgesetz liefert wichtige Impulse, damit Unternehmen sich dieses Themas verstärkt annehmen. Verbesserungsbedarfe gibt es in der praxisnahen Umsetzung und es muss eine Anschlussfähigkeit an die kommende noch umfangreichere EU-Regulierung zu Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDD)) sichergestellt werden, um Mehrarbeit für Unternehmen zu vermeiden.
Dr.-Ing. Markus Hiebel Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT | Oberhausen, Abteilungsleitung Nachhaltigkeit und Partizipation
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