02.08.2013 | Baubetrieb/Bauunternehmen

Verbindlich für alle: SEPA startet am 01. Februar 2014

Verbindlich für alle: SEPA startet am 01. Februar 2014
Bild: © markus_marb, Fotolia.com
Was ist SEPA?
"Single Euro Payments Area": einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum als weiterer Schritt zum einheitlichen europäischen Binnenmarkt. Unternehmen und Verbraucher können damit im Innland und grenzüberschreitend Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen tätigen. SEPA wird ab dem 01.02.2014 alle bisherigen nationalen, teils sehr verschieden aufgebauten Zahlungsverkehrssysteme ersetzen.
Wen betrifft SEPA?
Jeden Kontoinhaber, also Unternehmen, Vereine, Behörden und Verbraucher, in den EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz. Im Folgenden werden Änderungen für Unternehmen erläutert.
Was ist neu im SEPA-Zahlungsverkehrssystem?
Die Möglichkeit der SEPA-Überweisung gibt es für Unternehmen bereits seit 2008. Ab dem 01.02.2014 ist die SEPA-Überweisung dann für alle Unternehmen verpflichtend vorgeschrieben. Die EU-Standardüberweisung für Überweisungen bis EUR 50.000 in das Ausland entfällt, weil SEPA-Überweisungen nicht mehr limitiert sind.
Die bisherigen in Deutschland gültigen Lastschrift- und Abbuchungsverfahren werden durch die SEPA-Lastschrift ersetzt. Es wird ab dem 01.02.2014 zwei Verfahren geben - die SEPA-Basis-Lastschrift (mit 8-Wochen-Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen) und die SEPA-Firmen-Lastschrift (ohne Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen).
Die Einwilligung als Zahlungspflichtiger zu einer SEPA-Firmen-Lastschrift sollte aufgrund der fehlenden Widerspruchsmöglichkeit sorgfältig abgewogen werden. Die SEPA-Lastschrift ermöglicht es in Zukunft, Zahlungen auch grenzüberschreitend einzuziehen. Bisher war dies nur innerhalb Deutschlands möglich. Bestehende Einzugsermächtigungen können in der Regel in das SEPA-Lastschriftmandat überführt werden. Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank, die Ihrem Unternehmen dazu beratend zur Verfügung steht.
Was ist zu tun, um ab dem 01.02.2014 fit für SEPA zu sein?
Sofern noch nicht geschehen, setzen Sie u. a. folgende wichtige Maßnahmen ab jetzt sofort um, da Sie als Unternehmen anderenfalls ab dem 01.02.2014 Gefahr laufen, nicht mehr am Zahlungsverkehr teilnehmen zu können!
  1. Bankgespräch zur notwendigen Umstellung der bisher vom Unternehmen/Verein genutzten Zahlungsverkehrsverfahren auf die neuen SEPA-Verfahren vereinbaren.
  2. Stellen Sie Ihre Bankdaten auf Rechnungsformularen, in der Buchhaltung usw. schon jetzt parallel auf die IBAN-Nummer (ersetzt die bisherige Kontonummer) und den BIC (anstelle der Bankleitzahl) um. Der BIC, nur für grenzüberschreitende Zahlungen notwendig, entfällt sehr wahrscheinlich ab 01.02.2016.
  3. Aktualisieren Sie für alle Ihre Kunden/Mitglieder Ihres Unternehmens/Vereins deren Bankdaten auf das neue Format IBAN und BIC. Fragen Sie Ihre Hausbank nach entsprechender Unterstützung. Wo diese nicht möglich ist, bleibt nur, die betreffenden Kunden/Mitglieder anzuschreiben.
  4. Beantragen Sie über das Internet (www.bundesbank.de)bei der Deutschen Bundesbank am besten sofort für Ihr Unternehmen die Gläubiger und Identifikations-Nummer. Ohne diese Nummer ist eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren nicht möglich. Die meisten Unternehmen haben dies bisher noch nicht getan. Seien Sie schneller als andere Unternehmen, die gegen Ende des Jahres wegen der Antragsflut möglicherweise mehrere Anläufe auf den Antrags-Server benötigen werden.
  5. Ist bei Ihrer Hausbank und in Ihrem Unternehmen alles auf SEPA vorbereitet, informieren Sie Ihre bestehenden Lastschrift-Kunden vor der ersten SEPA-Lastschrift über die Umstellung auf das neue Lastschriftverfahren. Hierfür benötigen Sie Ihre Gläubiger-ID-Nummer zwingend.
  6. Wollen Sie neue Lastschriftverfahren einrichten, holen Sie künftig statt der Einzugsermächtigung ein SEPA-Lastschriftmandat bei Ihren betreffenden Kunden ein.
Als Informationsquelle sind die Hausbank Ihres Unternehmens sowie www.bundesbank.dezu empfehlen.
Dieser Beitrag wurde verfasst von Vermögensberater Ralf Liebscher
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
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