01.12.2017 | Vorschriften / Gesetze

Weiter Streit um Brandschutzschalter

Streit um Brandschutzschalter
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„Wider besseren Wissens hat die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) auf ihrer Sitzung am 24. und 25. Oktober 2017 dafür votiert, die Übergangsfrist nicht um ein Jahr zu verlängern, sondern die Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung ab 18. Dezember 2017 verpflichtend zu machen. Das ist ein Skandal“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
Der ZDB-Chef weiter: „Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung: Es gibt derzeit keine gesetzliche Auflage zum Einbau von Brandschutzschaltern, weder bei Neubauten noch bei Modernisierungen. Es besteht auch keine Nachrüstpflicht.“ Grund für die Klarstellung des Verbandes sind Berichte in verschiedenen Medien über eine entsprechende verpflichtende Vorschrift ab Mitte Dezember.
Der ZDB beanstandet, dass durch die Vorgaben der DKE Bauherren und ausführende Betriebe verunsichert würden und sich das Bauen bei Durchsetzung dieser Norm deutlich verteuere. Eine Verbesserung des Brandschutzes lasse sich deutlich kostengünstiger durch Rauchmelder erzielen. Die Bauministerkonferenz und der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) werden aufgefordert, gegenüber den beteiligten Normungsgremien klarzustellen, dass „diese Norm nicht einseitig von der DKE in die Welt gesetzt werden könne“.
Hintergrund der aktuellen Diskussion sind die sogenannten Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) – umgangssprachlich "Brandschutzschalter" genannt. Mit dem Ende einer Übergangsfrist sollen ab dem 18. Dezember 2017 bei bestimmten Gebäuden oder Bauweisen Brandschutzschalter eingebaut werden. Dies gilt insbesondere für Holzhäuser, Räume mit Holzvertäfelungen, brennbaren Dämmstoffen oder direkt unter dem Dachstuhl. Aber beispielsweise auch für alle barrierefreien Bauten, für Seniorenheime und Kindertagesstätten. Entsprechende Anforderungen hat die DKE in DIN VDE „0100-420:2016-02– Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42 – Schutz gegen thermische Auswirkungen“ veröffentlicht.
Brandschutzschalter sollen verhindern, dass Gebäude durch Störstellen in den elektrischen Leitungen in Brand geraten. Kommt es im Stromkreislauf infolge einer unregelmäßigen Spannung zu einem sogenannten Lichtbogen, sorgt die Schutzeinrichtung dafür, dass der komplette Stromkreislauf sich abschaltet. Nach Angaben des ZDB sei aber bislang nicht nachgewiesen worden, dass die Sicherheit durch die Brandschutzschalter wirklich signifikant erhöht werde. Baulicher Brandschutz liege außerdem nicht im Regelungsbereich einer DIN VDE Norm, sondern beim DIN Normenausschuss Bau.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) dagegen verweist auf den hohen Sicherheitsstandard, der mit Brandschutzschaltern erreicht wird. Außerdem auf die Erprobung und Zertifizierung durch Prüfinstitute. Die Betriebe der Branche seien verpflichtet, nach den anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten, wozu auch die DIN VDE Norm, bzw. eben der Einbau der Schalter gehöre.
Angesichts des Disputs sei als Anmerkung erlaubt, dass es bei diesem Thema natürlich auch Herstellerinteressen gibt, Elektriker vielleicht mit Umsatz für den Einbau der Brandschutzschalter rechnen dürften und andererseits die Holzbau-Branche eine Benachteiligung ihrer Bauweisen befürchten wird.
Bauprofessor-Redaktion
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