Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Pflichten des Arbeitgebers

Als Hauptpflichten des Arbeitgebers bei einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer gelten
  1. die Lohnzahlungspflicht:
    • Lohnrechnung und -zahlung,
    • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
    • Urlaubsentgelt,
    • Lohnsicherung.
  2. die Beschäftigungspflicht:
    • Beschäftigung entsprechend der vereinbarten Tätigkeit,
    • Beschäftigungsanspruch.
  3. die Fürsorgepflicht:
    • gesetzliche und allgemeine Fürsorgepflichten,
    • angemessene Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers (z. B. bei der Urlausplanung).
Die Verletzung der dem Arbeitgeber obliegenden Pflichten berechtigen den Arbeitnehmer - je nach Art und Schwere eines Verstoßes - zur Zurückhaltung seiner Arbeitsleistung, zur außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Pflichten des Arbeitnehmers
Dem Arbeitnehmer obliegen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber folgende Pflichten: die Arbeits- und Leistungspflicht: persönliche Arbeitsleistung, Befolgung des Weisungsrechts des Arbeitgebers, Einhaltung der Arbeitszeit und Mehrarbeit na...
Pflichten des Auftragnehmers
Für die Ausführung der Bauleistungen gemäß Vertrag ist der Auftragnehmer verantwortlich. Seine Pflichten umfassen die Leistungspflicht zur vertragsgemäßen und qualitätsgerechte Bauausführung nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung...
Arbeitgeber
Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, und zwar in einer abhängigen Stellung. Ein Arbeitgeber wird in der Bauwirtschaft meistens zugleich ein Unternehmer sein, muss es aber nicht, z. ...
Aussperrung
Aussperrung ist ein Mittel der Arbeitgeber (AG) im Arbeitskampf, gewissermaßen als Gegenreaktion auf einen Streik durch die Arbeitnehmer. Für die Zeit der Aussperrung ruhen die Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag. Es besteht kein Anspr...
Arbeitgeberdarlehen
Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer Geld überlassen. Es liegt dann ein Arbeitgeberdarlehen vor, wenn die Geldüberlassung auf einem Darlehensvertrag beruht. Gesprochen wird dann synonym auch von einem Personalkredit. Sie sind besonders dann zu emp...
Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag
Was ist ein Arbeitsverhältnis? Das Arbeitsverhältnis ist ein Dauerrechtsverhältnis, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Einstellung des Arbeitnehmers und den Abschluss eines Arbeitsvertrags entsteht. Im Arbeitsvertrag übernehmen Arbei...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere