Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Pflichten des Arbeitgebers

Als Hauptpflichten des Arbeitgebers bei einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer gelten
  1. die Lohnzahlungspflicht:
    • Lohnrechnung und -zahlung,
    • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
    • Urlaubsentgelt,
    • Lohnsicherung.
  2. die Beschäftigungspflicht:
    • Beschäftigung entsprechend der vereinbarten Tätigkeit,
    • Beschäftigungsanspruch.
  3. die Fürsorgepflicht:
    • gesetzliche und allgemeine Fürsorgepflichten,
    • angemessene Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers (z. B. bei der Urlausplanung).
Die Verletzung der dem Arbeitgeber obliegenden Pflichten berechtigen den Arbeitnehmer - je nach Art und Schwere eines Verstoßes - zur Zurückhaltung seiner Arbeitsleistung, zur außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Pflichten des Arbeitgebers"

Auszug im Originaltext aus DIN 14406-4 Beiblatt 1 (2021-10)
Sachkundige werden nach DIN 14406-4 von ihren Arbeitgebern schriftlich benannt und legitimiert.Der im Rahmen der Ausbildung zu absolvierende Fachlehrgang muss das gesamte Tätigkeitsfeld der Sachkundigen widerspiegeln.BEISPIEL Fachlehrgänge nach RAL-...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14406-4 Beiblatt 1 (2021-10)
Die Instandhaltung ist nach DIN 14406-4 durch einen Instandhaltungsnachweis, der auf dem Feuerlöscher angebracht werden muss, zu dokumentieren. Eine Aufzeichnung über den Umfang der Instandhaltung wird nicht gefordert, ist jedoch zur Dokumentation d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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