Bauleistungen

Pflichten des Auftragnehmers

Für die Ausführung der Bauleistungen gemäß Vertrag ist der Auftragnehmer verantwortlich. Seine Pflichten umfassen
  • die Leistungspflicht zur vertragsgemäßen und qualitätsgerechte Bauausführung nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen,
  • die Eigenverantwortung der Bauausführung gemäß Vertrag unter Nutzung der eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten für den eigenen Leistungsbereich,
  • die Leitung der Bauausführung durch einen Verantwortlichen sowie Organisation der Zusammenarbeit der eingesetzten eigenen Beschäftigten, der Baumaschinen und Geräte, der Stoffe und Nachunternehmer einschließlich Sicherung der Ordnung auf der Baustelle sowie des Unfallschutzes.
Hinsichtlich der zu sichernden Ordnung auf der Baustelle ist inhaltlich nach den Pflichten des Auftraggebers nach § 4 Abs. 1, Nr. 1 VOB/B – wie dort beschrieben – sowie nach § 4 Abs. 2, Nr. 1 VOB/B zu unterscheiden. Im letzteren Fall ist durch den Auftragnehmer zu sichern, dass auf der Baustelle für seine Bauausführung alle notwendigen Gesetze, Regeln und Vorschriften eingehalten werden. Zur Ordnung auf der Baustelle gibt es jedoch im BGB keine Regelungen.
Der Auftragnehmer ist für die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte, Baumaschinen und Geräte sowie Baustoffe verantwortlich. Die arbeitsrechtlichen Regelungen sind von ihm für seine Beschäftigten einzuhalten.
Das beginnt beispielsweise mit den gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2009 über die eingeführte „Sofortmeldepflicht“ sowie der „Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren“ für die gewerblichen Arbeitnehmer auf der Baustelle. Der Arbeitgeber hat jeden Arbeitnehmer gemäß § 2a Abs. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG) nachweislich und schriftlich auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht hinzuweisen, diesen Hinweis für die Dauer der Erbringung der Leistungen aufzubewahren und auf Verlangen bei den Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsgesetz vorzulegen. Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen von Arbeitgebern sind mit Bußgeld belegt.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Pflichten des Auftragnehmers"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Diese Dokum...
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Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse — ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regel...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Die Ausführung ist nach den verbindlichen Fristen (Vertragsfristen) zu beginnen, angemessen zu fördern und zu vollenden. In einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen gelten nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich verein...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Die Vertragsparteien haften einander für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und der Personen, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedienen (§§ 276, 278 BGB). Anmerkung zu § 10 (1)(2) 1. Ent...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren.Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentli...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Wenn Sicherheitsleistung vereinbart ist, gelten die §§ 232 bis 240 BGB, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.2. Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche siche...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen.2. Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart ode...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18386 (2019-09)
Historische Änderungen:Die für die behördlich vorgeschriebenen Anzeigen oder Anträge notwendigen zeichnerischen und sonstigen Unterlagen sowie Bescheinigungen sind vom Auftragnehmer entsprechend der für die Anzeige-, Erlaubnis- oder Genehmigungspflic...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18380 (2019-09)
Die für die behördlich vorgeschriebenen Anzeigen oder Anträge notwendigen zeichnerischen und sonstigen Unterlagen sowie Bescheinigungen sind entsprechend der für die Anzeige-, Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht vorgeschriebenen Anzahl vom Auftragneh...
- DIN-Norm im Originaltext -
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