Lohn / Tarif / Rente

Arbeitgeber

Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, und zwar in einer abhängigen Stellung. Ein Arbeitgeber wird in der Bauwirtschaft meistens zugleich ein Unternehmer sein, muss es aber nicht, z. B. ein freiberuflicher Architekt oder Fachingenieur.
Der Arbeitgeber schließt mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag. Er kann vom Arbeitnehmer eine Leistung gemäß Arbeitsvertrag fordern und daraus einen Nutzen erzielen. Besonderheiten sind bei einer Arbeitnehmerüberlassung zu beachten.
Arbeitgeber
Bild: © f:data GmbH
Dem Bauunternehmen als Arbeitgeber obliegen Pflichten. Die Hauptpflicht ist im Baugewerbe die Zahlung von Arbeitsentgelt als Lohn an die gewerblichen Arbeitnehmer und Gehalt an die Angestellten und Poliere. Als Nebenpflichten obliegt dem Arbeitgeber die Fürsorgepflicht der Arbeitnehmer, deren Gleichbehandlung und die Wahrung schutzwürdiger Interessen.
Arbeitgeber als Unternehmen können sich in einem Verband zusammenschließen, so Arbeitgeber im Baugewerbe beispielsweise:
Der Zusammenschluss erfolgt meistens unter dem Aspekt, gemeinsame Interessen gegenüber einer Gewerkschaft – speziell der IG Bauen-Agrar-Umwelt – als Tarifvertragspartner zu vertreten.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Arbeitgeber"

Auszug im Originaltext aus DIN 14406-4 Beiblatt 1 (2021-10)
Sachkundige werden nach DIN 14406-4 von ihren Arbeitgebern schriftlich benannt und legitimiert.Der im Rahmen der Ausbildung zu absolvierende Fachlehrgang muss das gesamte Tätigkeitsfeld der Sachkundigen widerspiegeln.BEISPIEL Fachlehrgänge nach RAL-...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14406-4 Beiblatt 1 (2021-10)
Der Arbeitgeber hat nach §4 Abs.3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Feuerlöscheinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.Maßnahmen der Instandhaltung nach DIN 14406-4 dienen dem ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14406-4 Beiblatt 1 (2021-10)
Der Arbeitgeber hat nach BetrSichV dafür zu sorgen, dass bei bestimmungsgemäßer Benutzung von Feuerlöschern die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Zur Erfüllung dieser Anforderungen werden für Arbeitsmittel (siehe §14 BetrSichV)...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14406-4 Beiblatt 1 (2021-10)
Die Instandhaltung ist nach DIN 14406-4 durch einen Instandhaltungsnachweis, der auf dem Feuerlöscher angebracht werden muss, zu dokumentieren. Eine Aufzeichnung über den Umfang der Instandhaltung wird nicht gefordert, ist jedoch zur Dokumentation d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 10305-1 (2016-08)
7.1 Stahlherstellung Die Wahl des Stahlherstellungsverfahrens ist dem Hersteller überlassen. Das Siemens-Martin-Verfahren ist aber nicht zugelassen, wenn nicht ein sekundäres Stahlherstellungs- oder Pfannenbehandlungsverfahren angeschlossen ist.Der S...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 10305-3 (2024-02)
7.1 Stahlherstellung Die Wahl des Stahlherstellungsverfahrens ist dem Hersteller überlassen mit der Ausnahme, dass das Siemens-Martin-Verfahren nicht angewendet werden darf.Der Stahl muss vollberuhigt sein.ANMERKUNG Die Verwendung unberuhigter oder h...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14406-4 Beiblatt 1 (2021-10)
Für Aufladefeuerlöscher gilt, dass wiederkehrende Prüfungen nach Anhang 2, Abschnitt 4, Tabelle 12, Ziffer 7.10, Fußnote 2 der BetrSichV nach Ablauf der Prüffristen nur durchzuführen sind, wenn diese zu Instandhaltungszwecken geöffnet oder mit Löschm...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14406-4 Beiblatt 1 (2021-10)
Nach Anhang 2, Abschnitt 4, Tabelle 12, Nr.7.10 der BetrSichV müssen Kohlendioxid-Feuerlöscher nur dann wiederkehrend geprüft werden, wenn diese zu Instandhaltungszwecken geöffnet oder mit Löschmittel wieder oder neu befüllt werden.Obwohl Kohlendioxi...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14406-4 Beiblatt 1 (2021-10)
10.1 Fristen für die InstandhaltungDer Termin für die nächste Instandhaltung ergibt sich aus dem Termin der letzten Instandhaltung zuzüglich der vom Betreiber festgelegten Instandhaltungsfrist (siehe Abschnitt 1). Bei neuen Feuerlöschern ist für die ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 752 (2017-07)
Die Grundstrategie für die Gesundheit und Sicherheit des Betriebspersonals ist in der EU-Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG enthalten. Diese stellt die Anforderung an Arbeitgeber, Gefährdungen für Leben und Gesundheit zu v...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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