Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Pflichten des Arbeitnehmers

Dem Arbeitnehmer obliegen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber folgende Pflichten:
  1. die Arbeits- und Leistungspflicht:
    • persönliche Arbeitsleistung,
    • Befolgung des Weisungsrechts des Arbeitgebers,
    • Einhaltung der Arbeitszeit und Mehrarbeit nach Vertrag,
    • Sorgfalt bei Ausführung der Arbeitsleistung sowie beim Umgang mit Baumaschinen und Geräten sowie Stoffen,
    • Haftung bei vorsätzlich und fahrlässig verursachten Schäden und Verlusten (mit Einschränkung bei "gefahrgeneigten" Tätigkeiten).
  2. die Treue- und Gehorsamspflicht:
    • Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
    • Wahrnehmung der Betriebsinteressen,
    • Wahrung des Betriebsfriedens,
    • Anzeige und Vermeidung von drohenden Schäden bzw. Offenbarung von betriebsschädlichen Vorgängen,
    • Unterlassung von Tätigkeiten in wettbewerblicher Konkurrenz zum Arbeitgeber.
Art und Umfang der Verstöße gegen Arbeitsvertragspflichten bestimmen die damit verbundenen Konsequenzen. Sie können in Lohnminderung, Kündigung des Arbeitsvertrages, Schadenersatzpflichten und sonstigen Betriebsbußen bestehen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Pflichten des Arbeitnehmers"

Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse — ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 17210 (2021-08)
4 Rechtlicher und politischer Rahmen und damit verbundene Vorteile 4.1 Europäischer rechtlicher Rahmen Die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt ist für Menschen mit Behinderungen und für ältere Personen von grundlegender Bedeutung, damit sie ihre Rec...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere