Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Pflichten des Arbeitnehmers

Dem Arbeitnehmer obliegen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber folgende Pflichten:
  1. die Arbeits- und Leistungspflicht:
    • persönliche Arbeitsleistung,
    • Befolgung des Weisungsrechts des Arbeitgebers,
    • Einhaltung der Arbeitszeit und Mehrarbeit nach Vertrag,
    • Sorgfalt bei Ausführung der Arbeitsleistung sowie beim Umgang mit Baumaschinen und Geräten sowie Stoffen,
    • Haftung bei vorsätzlich und fahrlässig verursachten Schäden und Verlusten (mit Einschränkung bei "gefahrgeneigten" Tätigkeiten).
  2. die Treue- und Gehorsamspflicht:
    • Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
    • Wahrnehmung der Betriebsinteressen,
    • Wahrung des Betriebsfriedens,
    • Anzeige und Vermeidung von drohenden Schäden bzw. Offenbarung von betriebsschädlichen Vorgängen,
    • Unterlassung von Tätigkeiten in wettbewerblicher Konkurrenz zum Arbeitgeber.
Art und Umfang der Verstöße gegen Arbeitsvertragspflichten bestimmen die damit verbundenen Konsequenzen. Sie können in Lohnminderung, Kündigung des Arbeitsvertrages, Schadenersatzpflichten und sonstigen Betriebsbußen bestehen.
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