Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Kosten

Der Kostenbegriff wird in einem Bauunternehmen mit unterschiedlicher Aussage herangezogen, und zwar:
Im Rahmen der KLR-Bau werden die Kosten durch folgende Merkmale charakterisiert:
  • Kosten setzten stets mengenmäßigen Verbrauch (Güterverzehr), z. B. von Beton in m³ usw. voraus,
  • Kosten werden im Wertausdruck ausgewiesen,
  • Kosten fallen stets für Leistungen, im Bauprozess speziell für Bauleistungen an.
Kosten sind im Zusammenhang mit den Aufwendungen als periodenbezogener Güterverbrauch zu betrachten. Größtenteils sind die Aufwendungen gleichzeitig Kosten, die unmittelbar in die Kostenrechnung übernommen werden können. Sofern der Aufwand keinen Kostencharakter aufweist, muss er herausgerechnet und abgesetzt werden, beispielsweise der neutrale Aufwand wie gezahlte Zinsen, außergewöhnliche Strafen, Spenden u. a.
Kosten können nach verschiedenen Gesichtspunkten gegliedert werden, so nach:
  • Art ihrer Entstehung nach Kostenarten im Bauunternehmen sowie weiterhin innerhalb der Kostenarten beispielsweise nach Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, lohngebundenen und lohnbezogenen Kosten u. a.,
  • dem Ort der Kostenentstehung nach Kostenstellen, wie Baustellen u. a.,
  • dem Zweck der Kostenentstehung nach Kostenträgern wie z. B. Bauwerke, Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) u. a.,
  • Kostenkomplexen wie Einzelkosten und Gemeinkosten nach der direkten oder indirekten Zurechenbarkeit zu den Erzeugnissen und Bauleistungen, besonders in Verbindung mit der Bauauftragsrechnung bzw. Kalkulation sowie nach betriebsinternen Aussagen zu Arbeits- und Fertigungskosten,
  • Primärkosten als Kosten für nicht selbst hergestellte Erzeugnisse wie für die Baustoffe sowie Sekundärkosten für Leistungen in den Hilfs- und Nebenkostenstellen, die mittels innerbetrieblicher Leistungsverrechnung den empfangenen Kostenstellen wie Baustellen zuzuordnen sind,
  • ihrem Verhalten zur Entwicklung des Leistungsvolumens, d. h. der Kostendynamik nach Fixkosten und variablen Kosten bzw. leistungsunabhängigen und leistungsabhängigen Kosten sowie beschäftigungsunabhängigen und beschäftigungsabhängigen Kosten,
  • ausgabewirksame und nicht ausgabewirksame Kosten, beispielsweise die Abschreibungen für Baumaschinen und Geräte u. a. in der zu betrachtenden Abrechnungsperiode,
  • Grundkosten, die zugleich Zweckaufwand darstellen und Zusatzkosten wie z. B. kalkulatorischer Unternehmerlohn , Zinsen u. a.,
  • Plan-, Soll- und Istkosten in der Finanzplanung und Betriebsabrechnung,
  • zeitabhängige und zeitunabhängige Kosten mit Bezug auf die Bauzeit.
Wird für den Ausweis von Kosten bzw. Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung der Baukontenrahmen in der aktualisierten Fassung 2016 (herausgegeben von den Spritzenverbänden HDB und ZDB der Bauwirtschaft) herangezogen, betrifft es die Konten in der:
  • Kontenklasse 6 - Betriebliche Aufwendungen - und
  • Kontenklasse 7 - Sonstige Aufwendungen -
sowie nach dem Musterkontenrahmen für das Baugewerbes (MKR-Bau) die Kontenklasse 4.
Für einen aussagefähigen Vergleich von Kosten und Leistungen zu einem Stichtag sollte gesichert sein, dass die Kosten nur solche Positionen enthalten, die sich auch auf den abgerechneten Zeitraum beziehen. Dafür bedarf es einer inhaltsbezogenen und ordnungsgemäßen Kostenabgrenzung jeweils zum Abrechnungsstichtag wie Monats- und Jahresenden. Die Aufgabe besteht im richtigen, d. h. periodengerechten Ausweis der Kosten. Die Kosten müssen der Periode zugeordnet werden, in der sie für die Leistung verursacht wurden. Zum Monatsende fehlen oft noch Eingangsrechnungen, z. B. für bereits verbrauchte Baustoffe, u. a. Diese zunächst nur dem Grunde nach bekannten Aufwendungen sind als Verbindlichkeiten unbestimmter Höhe und zugleich als Kosten in die Abrechnung einzubeziehen.
Vom betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff im Rechnungswesen ist jedoch der in der Baupraxis vorzufindende Begriff der Baukosten abzugrenzen. Der Kostenbegriff wird hier im Sinne der Aufwendungen für die Investition als Investitionskosten für die Baumaßnahme verwendet. Somit handelt es sich bei den Baukosten eigentlich um den Preisausdruck für die Leistungen am Bauwerk. Ermittelt werden die Baukosten auf Grundlage der Regelungen in der DIN 276 - Kosten im Bauwesen sowie innerhalb der DIN 276 nach 7 verschiedenen Kostengruppen. Die Aussagen dienen vorwiegend der Kostenschätzung und -berechnung.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kosten"

DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2008-12
Diese Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Hochbau. Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie legt Begriffe und Untersc...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2020-11
Diese Norm gilt für die Nutzungskostenplanung und insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Nutzungskosten im Hochbau.Sie legt Begriffe und Grundsätze der Nutzungskostenplanung im Hochbau sowie Unterscheidungsmerkmale von Nutzungskosten ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2009-08
Diese Norm gilt für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten für den Neubau, den Umbau und die Modernisierung von Ingenieurbauwerken sowie die damit zusamm...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2005-04
In dieser Norm sind Bezugseinheiten für Kostengruppen nach DIN 276 festgelegt. Sie dient somit der Kostenplanung, zur Bildung von Kostenkennwerten und dem Vergleich von Bauwerken....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2001-01
Diese Norm beschreibt eine Methode zur Berechnung der hydraulichen Leistungsfähigkeit von Dachentwässerungssystemen. Es werden auch die Regeln für die Planung und Auslegung der Dachentwässerungssysteme festgelegt, soweit sie das Abflussvermögen beein...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-08
Dieses Dokument gilt für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau während der Planung, der Bauausführung und der Nutzung von Bauwerken. Es erstreckt sich auf die Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken sowie auf die Grundflächen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-12
Diese Norm gilt für Entwässerungsanlagen zur Ableitung von Abwasser in allen Gebäuden und auf Grundstücken, die überwiegend mit Freispiegelleitungen betrieben werden.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-05-02 AA „Entwässerungsanlagen für Gebä...
- DIN-Norm im Originaltext -

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Kosten für Fremdleistungen
Kosten für Fremdleistungen fallen bei der Ausführung von Bauleistungen durch fremde Unternehmen an. Sie umfassen Kosten der Nachunternehmerleistungen und Fremdarbeitskosten. Letztere sind meistens nur von Dritten ausgeführte Lohnleistungen, z. B. Bew...
Soll-Kosten
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Kosten im Hochbau werden definiert als Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben, die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen erforderlich sind. Für die Ermittlung dient als Grundlage die DIN 276 – Kosten im Bauwesen in der überarbeitet...
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