HOAI

Projektsteuerung

Übernimmt der Architekt Funktionen des Bauherrn bzw. Bauauftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen, sind dies Leistungen der Projektsteuerung.
Die Projektsteuerung wurde in der HOAI seit 1977 verwendet. Sie war früher in § 31 als Leistungsbild definiert, aber in der HOAI 2009 und ist in die seit 17. Juli 2013 in Kraft befindliche HOAI 2013 nicht mehr übernommen worden.
Heute gilt die Projeksteuerung im Allgemeinen als Aufgabe der Objektüberwachung über die Bauausführung als eine Bauherrenaufgabe. Synonym wird für Projektsteuerung auch der Begriff "Projektmanagement" gebraucht. Die Aufgaben sind in der HOAI 2013 in den verschiedenen Leistungsphasen 2 bis 8 wiederzufinden, und zwar im Einzelnen beispielsweise mit folgenden Steuerungs- und Kontrollaufgaben:
  • Erstellung und Koordinierung des Programms des Gesamtprojekts,
  • Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen,
  • Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten,
  • laufende Information gegenüber dem Bauherrn über die Projektabwicklung,
  • Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs- Förderungs- und Genehmigungsverfahrens.
Die Baukosten für die Projektsteuerung werden in der Zusammenstellung als Investitionskosten für ein Bauwerk bzw. eine Baumaßnahme innerhalb der Kostenuntergruppe 71 - Bauherrenaufgaben - in der Kostengliederung der Baukosten nach DIN 276 - Kosten im Bauwesen- ausgewiesen. Speziell die Kosten der Projektsteuerung sind in der 3-Steller-Gliederung unter 713 aufzuführen.
Die Kostengruppe 7 - Baunebenkosten- als Obergruppe nach dem 1-Steller ist Bestandteil für die Kostenermittlung im Rahmen der Kostenschätzung in der Leistungsphase 2 der HOAI sowie nach dem 3-Steller für die Kostenberechnung in der Leistungsphase 3.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Projektsteuerung"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
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Auszug im Originaltext aus DIN 277-3 (2005-04)
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Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
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