HOAI

Kostenberechnung nach DIN 276

Die Kostenberechnung nach DIN 276 ermittelt die voraussichtlichen Baukosten in der Entwurfsplanung und ist eine Grundleistung des Bauplaners in Leistungsphase 3 nach HOAI.

Grundlagen für die Aufstellung

Grundlage für die Kostenberechnung ist die DIN 276 – Kosten im Bauwesen. Mit der Ausgabe Dezember 2018 wurden vorherige Teile der DIN 276-1 (Teil 1: Hochbau, Dezember 2008) und DIN 276-4 (Teil 4: Ingenieurbau, August 2009) zusammengefasst. Sie ist zur Kostenermittlung heranzuziehen.
Wird jedoch in der HOAI im Zusammenhang mit der Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach HOAI auf die DIN 276 Bezug genommen, so ist nach § 4 Abs. 1 HOAI noch die Fassung der DIN 276-1 (Teil 1: Hochbau) vom Dezember 2008 zugrunde zu legen.

Wozu dient die Kostenberechnung nach DIN 276?

Die Kostenberechnung nach DIN 276 dient zur detaillierten Ermittlung der voraussichtlichen Projektkosten auf Basis der fortgeschrittenen Planung. Sie gliedert die Kosten nach Kostengruppen in Zehnerstellen.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 dient zur detaillierten Ermittlung der voraussichtlichen Projektkosten auf Basis der fortgeschrittenen Planung. Sie gliedert die Kosten nach Kostengruppen in Zehnerstellen. Bild: © f:data GmbH
Die Kostenberechnung dient als Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung für die Fortführung der Bauplanung.
Dafür sind insbesondere folgende Informationen nach Tz. 4.3.4 in der DIN 276 zu nutzen:
  • Planungsunterlagen, z. B. durchgearbeitete Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens), ggf. auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen.
  • Berechnungen der Mengen von Bezugseinheiten zu Kosten, z. B. abgeleitet zu Ausführungen nach DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte.
  • Erläuterungen, z. B. Beschreibung der Einzelheiten in der Systematik der Kostengliederung nach DIN 276, die aus den Zeichnungen und den Berechnungsunterlagen nicht zu ersehen, aber für die Berechnung und die Beurteilung der Kosten von Bedeutung sind.
  • Erläuterungen zur organisatorischen und terminlichen Abwicklung des Bauprojekts.
  • Zusammenstellungen der zum Zeitpunkt der Kostenberechnung bereits entstandenen Kosten, z. B.:
    • zum Erwerb des Grundstücks,
    • zur Erschließung,
    • zu Baunebenkosten oder
    • zur Finanzierung.
Die Kostenberechnung erfolgt im Projekt einmalig zu einem festgelegten Zeitpunkt entsprechend dem Planungsfortschritt. Zum Zeitpunkt der Ermittlung ist jeweils vom aktuellen Kostenstand auszugehen.

Gliederung der Baukosten

Die Gliederung zu den Baukosten erfolgt in der DIN 276 nach:
  • drei Ebenen von grob nach Hunderter-Stellen in der ersten Ebene über Zehner-Stellen in der zweiten Ebene bis detaillierter nach Einer-Stellen in der dritten Ebene mit Aussagen für die konstruktiven Hauptbestandteile (z. B. Außenwandbekleidungen oder Dachbekleidungen), jeweils mit inhaltlichen Erläuterungen als Anmerkungen.
Bei der Kostenberechnung als Kostenermittlungsstufe müssen die Gesamtkosten der jeweiligen Kostengruppen nach DIN 276 in der dritten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden, beispielsweise zur Kostengruppe:
KG 400Bauwerk – Technische Anlagen
KG 410Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
KG 411Abwasseranlagen
KG 412Wasseranlagen
KG 413Gasanlagen
KG 419Sonstiges zu 410
Tipp aus der Praxis

„Detailliertere Aussagen zur Gliederung und den inhaltlichen Anmerkungen der 3-Steller-Positionen sowie von redaktionellen Kommentaren zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben werden im Baunormenlexikon untersetzt und sind dort aufrufbar.“

Art und Weise der Kostenberechnung

Dem Bauplaner ist die Art und Weise der Kostenberechnung freigestellt. In der Praxis erfolgt dies zumeist über sogenannte „Grob-Leistungsverzeichnisse“ oder er orientiert sich nach Elementen oder Raumbüchern. Es ist jedoch nicht zulässig, nur eine Bezugsgröße (z. B. die geometrischen Größen wie Brutto-Grundfläche oder Brutto-Rauminhalt) heranzuziehen.
In der DIN 276 werden jeweils Mengen und Bezugseinheiten für die Bestimmung von Kostenkennwerten empfohlen, so für die:
  • KG 400 – Technische Anlagen in der Anlage 4 und
  • KG 300 – Bauwerk – Baukonstruktionen in Anlage 3, z. B.:
Kostenberechnung nach DIN 276
Bild: © f:data GmbH
Tipp aus der Praxis

„Durchaus günstiger erscheinen Berechnungen nach Kostenelementen. Sie sind wesentlich transparenter, aber mit höherem Arbeitsaufwand verbunden. Die Aussagen sind auch noch umso besser, wenn den Kennzahlen umfangreiche und langjährige Erfahrungen und viele Vergleichsobjekte zugrunde liegen.
Unterstützung und weitere Informationen zur Baukostenermittlung finden Sie in verschiedener Software wie z. B. nextbau. Sie ermöglicht eine Differenzierung der Kostenberechnung bis zur Tiefe der Leistungspositionen, wie sie in späteren Phasen der Bauplanung annähernd einem Leistungsverzeichnis (LV) zugrunde liegt.“

Einflussfaktoren auf Anteile nach Kostengruppen

Die Anteile einzelner Kostengruppen an den gesamten Baukosten eines Bauprojekts sind jeweils projektbezogen unterschiedlich hoch.
Zu beachten sind hierzu die Aspekte unter Tz. 4.2.8 bis 4.2.14 in der DIN 276 sowie weitere Einflüsse wie z. B.:
  • Unterschiedliche Bauprojekte wie Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen oder Freiflächen.
  • Bauprojekte aus unterschiedlichen Bauten und Anlagen (z. B. Ingenieurbauten / Hochbauten) oder aus mehreren Bauwerken und Abschnitten, die funktional, zeitlich, räumlich oder wirtschaftlich getrennt sind. Hier sind jeweils gesonderte Kostenermittlungen aufzustellen.
  • Bauprojekte im Bestand oder mit Beachtung von bereits vorhandenen Konstruktionen oder technischen Anlagen. Hier sollte sich die Kostenermittlung und Gliederungstiefe auch nach den besonderen Umständen von Bestandsmaßnahmen und projektspezifischen Vorgaben richten.
  • Bereits als Eigentum des Bauherrn vorhandene Güter, z. B. Grundstücke, technische Anlagen u. a. oder unentgeltlich von Bauherrn einzubringende Bauleistungen. In diesem Fall sollte dies in den Kostengruppen ausgewiesen werden.
  • Unterschiedlich hoher Umfang notwendiger Erstausstattungen in der KG 600 – Ausstattung und Kunstwerke, z. B. in Schulen, Hotels oder medizinischen Einrichtungen.
  • Werden Kosten aufgrund außergewöhnlicher Bedingungen des Standorts (z. B. Umgebung, Gelände bzw. Baugrund) oder aufgrund besonderer Forderungen außerhalb der Zweckbestimmung verursacht, sind diese den betreffenden Ermittlungen zuzurechnen, aber gesondert auszuweisen.

Umsatzsteuer bei der Kostenberechnung

Zu berücksichtigen ist auch die Umsatzsteuer.
Ableitend aus Tz. 4.2.15 in der DIN 276 können die Kostenaussagen erfolgen als:
  • Brutto-Angabe, in der die Umsatzsteuer enthalten ist, oder
  • Netto-Angabe, in der die Umsatzsteuer nicht enthalten ist.
Eine Brutto-Angabe wird immer dann maßgebend sein, wenn der Bauherr als Auftraggeber für die Baumaßnahme keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, z. B. bei Wohnbauten. Zu finanzieren ist dann ebenfalls der Bruttobetrag. Ist dagegen von vornherein eine Netto-Angabe gewünscht, sind die Kostenangaben ohne Umsatzsteuer auszuweisen. Bei der Kostenermittlung ist deshalb grundsätzlich anzugeben, in welcher Form die Umsatzsteuer berücksichtigt wird.

Abgrenzung zu anderen Kostenermittlungsebenen

Die Kostenberechnung ist eine präzisere Fortschreibung der Kostenschätzung nach DIN 276 und gehört zur zweiten Ebene der Kostenermittlung. Sie erfolgt nach Zehnerstellen in den Kostengruppen. Folglich ist der Toleranz- sowie Schwankungsbereich bei der Kostenberechnung wesentlich kleiner als bei einer Kostenschätzung. Er kann aber durchaus noch 10 % bis maximal 20 % gegenüber den tatsächlichen Kosten einer späteren Kostenfeststellung zur Bauausführung betragen.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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HOAI-Kostenkontrolle leicht gemacht

Kostenvergleich nach Leistungsphasen mit nextbau
Kostenvergleich nach Leistungsphasen mit nextbau Bild: © f:data GmbH
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kostenberechnung nach DIN 276"

Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
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Ausgabe 2008-12
Diese Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Hochbau. Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie legt Begriffe und Untersc...
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Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-TERMinologieportal: unter https: //www.din.de/go/din-term, ...
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Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.2.1 Kosten im Bauwesen Aufwendungen für Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben, die für die Vorbereitung, Planung und Ausführung von Bauprojekten erforderlich sindANMERKUNG Kosten im Ba...
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Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
4.3.1 AllgemeinesIn 4.3.2 bis 4.3.7 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen und dem Detaillierungsgrad festgelegt.Bei den Kostenermittlungen in 4.3.2 bis 4.3.4 und 4.3.7 (Kostenrahmen, Kostenschätzung, K...
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Auszug im Originaltext aus DIN 18960 (2020-11)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 276-1, DIN 31051 und die folgenden Begriffe.DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-TERMinologieportal:...
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Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
In 3.4.1 bis 3.4.5 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen und dem Detaillierungsgrad festgelegt.3.4.1 Kostenrahmen Der Kostenrahmen dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung ...
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Auszug im Originaltext aus DIN 18960 (2020-11)
4.1 AllgemeinesNutzungskosten beginnen nach der Inbetriebnahme und schließen die Betriebsphase, die Modernisierungsphase und die Rückgabephase bis zum Beginn der Beseitigungsphase ein. Die betriebsspezifischen und produktionsbedingten Personal- und S...
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