Bauwirtschaft/Volkswirtschaft

Rohergebnis

Das Rohergebnis drückt den geschaffenen Neuwert, d. h. ohne Einflüsse aus Materialaufwand und fremden Leistungen (vor allem Nachunternehmerleistungen), aus.
Es gilt die Berechnung:
Umsatzerlöse
+/- Bestandsänderungen an unfertigen Bauleistungen
= Gesamt-Bauleistung
- fremde Bauleistungen (Nachunternehmerleistungen)
= Eigene Bauleistung
- Einsatz von Stoffen (Einbaustoffe, ggf. einschließlich von Hilfs- und Betriebsstoffen)
= Rohergebnis (auch bezeichnet als Rohergebnis 1)
Das Rohergebnis wird oft auch als Rohertrag bezeichnet, beispielsweise in Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA). Volkswirtschaftlich betrachtet entspricht es der Brutto-Wertschöpfung, bei der auch vom Ergebnis der Wirtschaftsleistung aller Wirtschaftszweige die in Geld bewerteten Vorleistungen abgezogen werden. In der Bauwirtschaft stellt sich eine relativ große Spanne für das Rohergebnis von 30 bis 70 % zur Gesamt-Bauleistung dar, vor allem in Abhängigkeit vom Anteil der Nachunternehmerleistungen an der Gesamt-Bauleistung. Als Anteil von der eigenen Bauleistung umfasst das Rohergebnis ca. 60 bis 75 %.
Ausgehend vom Rohergebnis können auch noch weiter Aussagen abgeleitet werden, beispielsweise mit folgenden fortführenden Darstellungen:
Rohergebnis (1)
./. sonstige betriebliche Erlöse (z. B. Erlöse aus Verkäufen, Vermietungen u. a.)
= Rohergebnis (2)
oder auch:
Rohergebnis (1)
./. Personalaufwendungen
= Rohergebnis (2)
Als spezifische Form gilt das ARGE-Rohergebnis, in dem als Ergebnis einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nicht jene Aufwendungen enthalten sind, die den Geschäftsführungen der ARGE für ihre Tätigkeit entstehen.
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